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DER JUNGE GOETHE
ERSTE FÜHLUNGNAHME MIT DER KUNST
Im Mittelpunkt der Bemühungen um eine neue, vom starren Regelzwang befreite Kunst, wie sie die Dichter des Sturm und Drangs in der zweiten Hälfte des i8. Jahrhunderts anstrebten, stand Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832). Sein »Götz« und sein »Werther« wurden für das Drama und den Roman seiner Zeit richtungweisend. Johann Gottfried Herder erklärte sogar in den »Blättern für deutsche Art und Kunst«, mit ihm sei ein neuer Shakespeare erstanden. Das ist nun freilich Goethe nicht geworden, und er selbst wagte es nicht, sich dem Briten gleichzustellen, aber Begabung und Verdienst haben ihn zu einer der seltensten Erscheinungen nicht bloß in der deutschen Literatur, sondern in der Geschichte der Poesie überhaupt gemacht. Denn mögen auch einzelne Dichter der verschiedenen Zeiten und Völker ihn an Größe des Talentes für einzelne Dichtungsarten übertreffen, so steht er darin allein da, daß er in allen Formen der poetischen wie der prosaischen Darstellung gleich Ausgezeichnetes schuf, die Gesamtentwicklung der Literatur in Deutschland bestimmte und auch auf die der meisten europäischen Völker mehr oder weniger einwirkte.
In seiner Selbstbiographie »Dichtung und Wahrheit« schrieb Goethe:
»Am 28. August 1749, mittags mit dem Glockenschlag zwölf, kam ich in Frankfurt am Main auf die Wek. Die Konstellation war glücklich: die Sonne stand im Zeichen der Jungfrau und kulminierte für den Tag; Jupiter und Venus blickten sie freundlich an, Merkur nicht widerwärtig, Saturn und Mars verhielten sich gleichgükig; nur der Mond, der soeben voll ward, übte die Kraft seines Gegenscheines um so mehr, als zugleich seine Planetenstunde eingetreten war. Er widersetzte sich daher meiner Geburt, die nicht eher erfolgen konnte, als bis diese Stunde vorübergegangen.«
Goethes Vater Johann Kaspar (1710-1782) hatte die Rechte studiert. Er wollte als vermögender, mit Wissen und Weltkenntnissen wohlausgestatteter Mann vom Rat der Stadt Frankfurt ein Amt ohne Gehalt, doch auch ohne Wahlverfahren erhalten. Da ihm ein solches nicht übertragen wurde, verzichtete er für alle Zukunft auf eine Stelle im städtischen Dienste, verschaffte sich aber von Kaiser Karl VII. den Titel und Rang eines kaiseriichen Rates (1742), der ihn den höchsten Würdenträgern der Stadt gleichstellte. So lebte er als privatisierender Rechtsgelehrter in angenehmen Verhältnissen in seinem