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Vorwort zur zweiten Auflage.
Dieselben Anschauungen und Grundsätze, welche ich vor Jahren aussprach, leiteten mich auch bei der Bearbeitung dieser Auflage. Die Umarbeitung bezieht sich auf theilweise veränderte Gruppirung und Vermehrung des Details.
Von Gesetzesstellen habe ich wieder nur jene citirt, welche für den Gerichtsarzt wirklich von Wichtigkeit sind — bei der Auslegung derselben hielt ich mich an die von Frühwald und Damianitsch veröffentlichten Erläuterungen der beiden Strafgesetzbücher.
Bei der Besprechung der Gifte benützte ich namentlich die neueren Arbeiten von Münk, Friedberg, Tardieu und Anderen — bei jener der übrigen Beschädigungen stützte ich mich hauptsächlich auf eigene Erfahrungen.
Chemische Untersuchungen zu besprechen unterliess ich, da diese dem Gerichtschemiker, nicht dem Gerichtsarzte zukommen.
Wien, im August 1868.
Der Verfasser.