Bővebb ismertető
Der Parlamentarismus* ermöglicht den Gesetz gewordenen Ausdruckpolitischen Wollens eines Volkes; er zeigt sich sowohl in der Einrichtungder Gesetzgebung als auch in dem Inhalt ihrer Tätigkeit, d. h. sowohlinstitutionell als auch materiell. Der jeweiligen Staatsform nach, nämlichob Monarchie oder Republik, werden die Bedingungen der Rechtssetzungjeweils verschieden und auch für das Regierungssystem mit ausschlagge-bend sein. In dieser Sicht bestimmt der Parlamentarismus in gleicher Weisedie Konstituierung der Staatsgewalt und die Repräsentation des Volkes; ergibt in einem demokratischen Rechtsstaat, dem Gesetzesstaat, dem Handelndes Staates die normative Grundlage.Diese für den Staat wegweisende Funktion des Parlamentarismus zeigtsich besonders auf den Gebieten des öffentlichen Rechts, in welchen derAufbau und die Aufgaben des Staates sich verdeutlichen. Der Parlamenta-rismus ist für das Leben in einem Staat von grundlegender Bedeutung undzeigt im gesetzten, insbesondere auch im öffentlichen Recht das Wollen derjeweiligen Politik an.Das öffentliche Recht läßt die Ordnung eines Staates und auch aufeinfachgesetzlicher Ebene dessen Ziele und Zwecke erkennen. In dieserSicht gibt das Verfassungsrecht und das übrige öffentliche Recht aufeinfachgesetzlicher Ebene sowohl die Zuständigkeit und Verantwortungdes Staates als auch die Beziehung des Staates zum Einzelnen jeweilswieder. Dabei ist es bemerkenswert, wie nach der jeweiligen staatspoli-tischen Entwicklung eines Staates sich das Verfassungsrecht nach derStaatsform, dem Staatsaufbau, der Staatsorganisation und dem politischenOrdnungssystem, auch mehr oder weniger unter Wahrung der Rechtskonti-nuität, ändern kann, während das einfachgesetzliche Recht oft auch einelängere dauernde Geltung besitzt; darin zeigt sich auch die politischeEntwicklung eines Staates und seines Volkes. Diese mehr allgemein gehal-tenen Feststellungen gelten im besonderen auch für Österreich.Österreich hat eine Beziehung von Parlamentarismus und öffentlichemRecht, welche in die Zeit zurückreicht, als nach der Märzrevolution 1848* Siehe näher Helmut Widder, Parlamentarische Strukturen im politischen Sy-stem Zu Grundlagen und Grundfragen des österreichischen Regierungssystems,Berlin 1979.