Bővebb ismertető
VorwortDie Lebensplanung und Lebensrealitát vor allém jüngerer und gut ausgebil-deter Frauen sehen heute oft eine Doppelorientierung auf Beruf und Familie vor. Der Ausdehnung der weiblichen Berufsrolle steht eine angemessene Erweiterung der mánnlichen Familienrolle bisher nicht gegenüber. Dies gilt für Ost und West gleichermaBen.Seit dem 3. Október 1991 sind beide Teile Deutschlands wieder in einem Staat vereint. Sie sind aber noch nicht zu einer Gesellschaft zusammengewachsen. Die bisher im Westen geführte Diskussion zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf muB daher auf dem Hintergrund der Vereinigung neu akzentuiert wer-den.Auch wenn es in der ehemaligen DDR eine Reihe von MaBnahmen gab, die es Frauen vielfach erleichterten, Familie und Beruf miteinander zu vereinba-ren, so habén sie die traditionellen Einstellungs- und Verhaltensmuster einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung nicht grundsátzlich ándern können.lm Westen zeigt sich, daB durch die steigende Erwerbstátigkeit von Frauen strukturelle Widersprüche von Familie und Beruf immer offenkundiger werden. Nicht die Lebensbedingungen der Familie, sondern die Organisationsbedin-gungen der Wirtschaft bestimmen überwiegend die Wirklichkeiten unserer gesellschaftlichen Realitát.Der hierdokumentierte Modellversuch der Bundesarbeitsgemeinschaft katho-lischer Familienbildungsstátten zeigt deutlich, daB eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Mánner, für Mütter und Váter zu den groBen Herausforderungen gehört, denen sich Wirtschaft und Politik im ver-einten Deutschland stellen müssen. Bereits im Einigungsvertrag ist deshalb in Art. 31 als Aufgabe für den gesamtdeutschen Gesetzgeber formuliert, ange-sichts unterschiedlicher rechtlicher und institutioneller Ausgangssituationen bei der Erwerbstátigkeit von Müttern und Vátern die Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gestalten".Die Bedingungen dieses Modellprogramms waren in den Jahren 1986 bis 1990 andere als heute. Die Erfordernisse, die darin offengelegt werden, sind dringender und aktueller geworden. Dies gilt heute für die westlichen und öst-lichen Bundeslánder gleichermaBen.Die Erweiterung des Erziehungsurlaubes mit Bescháftigungsgarantie ab 1. Januar 1992 auf 3 Jahre und die Verlángerung des Anspruchs auf Erzie-hungsgeld ab 1993 auf 2 Jahre machen deutlich, daB die Bundesregierung ihrer Verantwortung für die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung trágt. Dies zeigt sich