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Von den Grenzen des Kaisergedankens in der Karolingerzeit*)VonHeinz LöweDie Frage nach dem Geltungsbereich des mittelalterlichen Kaisertums ist lange umstritten worden. Bemühten sich die einen um den Nachweis, daß das Mittelalter einen kaiserlichen Weltherrschaftsanspruch kannte, so wurde dieser von anderen mit ebenso guten Gründen geleugnet. Ein entscheidender Schritt wurde getan, als Robert Holtzmann die These aufstellte, der Kaiser habe sich über die Könige zwar nicht durch eine umfassende Befehlsgewalt, potestas", wohl aber durch eine auctoritas" erhoben, der die Könige sich freiwillig gebeugt hätten 1). Doch die feine Differenzierung von auctoritas" und potestas", die kurz zuvor Erich Caspar in der Zweigewaltenlehre des Papstes Gelasius nachgewiesen hatte nicht ohne daß sich gegen diese Deutung inzwischen Widerspruch erhoben hätte 2) , ist ein Stück antiker Terminologie, das im Mittelalter durchaus nicht immer verstanden und oft durch andere Begriffe ersetzt worden ist3); man könnte fragen, ob es als Zentralbegriff zur Definition mittelalterlichen Kaisertums überhaupt verwendbar ist. Darüber hinaus ist betont worden, daß der Anspruch universaler kaiserlicher Geltung, auctoritas", in der Wirklichkeit nichtErweiterte und um die Fußnoten vermehrte Fassung eines am 25. 3. 1957 im Deutschen Historischen Institut in Rom gehaltenen Vortrags.1)R. Holtzmann, Der Weltherrschaftsgedanke des mittelalterlichen Kaisertums und die Souveränität der europäischen Staaten, HZ. 159 (1939) S. 251 ff. (auch gesondert erschienen 1953). Auf eine vollständige Anführung der Literatur zur Kaiseridee kann hier verzichtet werden; eine vorzügliche Zusammenfassung bietet R. F o 1 z , L'idée d'empire en occident du V au XIVe siecle (Paris 1953).2)E. Caspar, Geschichte des Papsttums 2 (1933) S. 64 ff., 753 ff.; dazu W. Enßlin, Auctoritas und Potestas, HJb. 74 (1955) 661668.3)Das zeigte schon L. Knabe, Die gelasianische Zweigewaltentheorie bis zum Ende des Investiturstreits (Diss. Berlin 1936) S. 13 A. 4.