Bővebb ismertető
Probleme der vandalischen Herrschaftsnachfolge
Von
Dietrich Claude
Als einzige der frühmittelalterlichen Staatsbildungen besaß das Van-
dalenreich eine schon von den Zeitgenossen bewunderte Thronfolgeord-
nung. Wie der oströmische Geschichtsschreiber Prokop bezeugt, verfügte
König Geiserich (428—477) vor seinem Tode, „daß die Königswürde
bei ihnen (d. h. den Vandalen) stets an den fallen sollte, der von seinen
unmittelbaren männlichen Nachkommen der älteste sei" 1). Der ostgotische
Geschichtsschreiber Jordanis weiß zu berichten, daß Geiserich seine Söhne
zu sich berufen und bestimmt habe, daß jeder von ihnen nach dem Tode
des jeweils Ältesten König sein sollte2). Die übereinstimmenden Zeugnisse
werden durch eine Nachricht des im Vandalenreich schreibenden Victor
von Vita bestätigt, der König Hunerich (477—484) beschuldigt, seinen
Bruder Theoderich und dessen Sohn aus dem Wege geräumt zu haben,
weil ihnen nach dem Gesetz Geiserichs die Nachfolge gebührt habe3).
Somit setzt auch Victor von Vita die Existenz einer von Geiserich recht-
lich bindend verfügten Erbfolge im Königtum voraus, wobei dem jeweils
ältesten männlichen Mitglied der Sippe Geiserichs die Herrschaftsnach-
folge zukam.