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Das Wittenberg er RathausVon Heinrich KühneJeder Besucher der alten Lutherstadt Wittenberg wird den harmonischen Gesamteindruck, der von ihrem Marktplatz ausgeht, bestätigen. Die Großzügigkeit der Anlage, die allerdings nur vereinzelt ijoch vorhandenen Bürgerhäuser aus der Renaissance-Zeit, die ruhige Silhouette der altehrwürdigen Stadtkirche, die über die Häuserreihe der Ostseite des Marktes sich abhebt, und nicht zuletzt das Rathaus selbst geben dem Marktplatz eine Geschlossenheit von seltener Prägung (Abb. 2).AU Kolonistensiedlung gegründet, wurde Wittenberg erstmalig 1180 urkundlich erwähnt, doch schon 1293 erhielt die Ortschaft das Stadtrecht und somit die Befugnis, eine Stadtmauer zu errichten. Damit war eine Sicherheit für die Bürger, aber auch für die gestapelten Kaufmannsgüter des an der großen Handelsstraße, die von Magdeburg nach der Lausitz und weiter nach Böhmen ging, ge-gelegenen Ortes geschaffen. So hatte die Stadtmauer ihre größten Tore im Osten und im Westen aufzuweisen, ein kleines unscheinbares Tor an der Südseite war bedeutungslos, die Nordseite hatte überhaupt keinen Durchlaß. Wir können heute noch den Verlauf dieses Straßenzuges durch die Altstadt verfolgen, der sich in der Mitte der Stadt zum großen Platz verbreiterte (Abb. 3). Um 1400 beherrschten an dieser Stelle noch die ursprünglichen gotischen Spitzhelme der Stadtpfarrkirche das Gesamtbild, zumal die Häuserreihe der Ostseite noch nicht vorhanden war. Nur wenige Steinbauten umsäumten den Marktplatz. 1317 wird ein Rathaus erwähnt, das vermutlich mehr zur Südseite des Marktes seinen Platz hatte und sicherlich ein Fachwerkbau war. In seinen unteren Räumen befanden sich die Verkaufsstellen der Fleischer (Scharren). In der Mitte des 14. Jahrhunderts müssen schon frühkapitalistische Bestrebungen in der Stadt wirksam gewesen sein, die zur Schwächung der Gewalt der kursächsischen Herrscher im Wittenberger Schloß führten. Als Albrecht III., der Arme, der letzte sächsische Kurfürst aus dem Hause Askanien, starb, besaß die Stadt fünf Ratsdörfer, verfügte über Münzrecht, Zoll- und Geleitsfreiheit im kleinen Territorium, freie Schiffahrt auf der Elbe, freien Kornhandel und Fährrecht, später auch über die obere Gerichtsbarkeit. So hatte die Stadt die fürstliche Bevormundung fast völlig abgestreift, als nach dem Aussterben der Askanier die Wettiner Herren über Kursachsen wurden.