Bővebb ismertető
Die vorliegende Broschüre dokumentiert die Entstehungsgeschichte der neuen schleswigholsteinischen Landesverfassung. Sie geht aus vom Bericht des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Barschel-Affäre mit seinen ersten konkreten Reformempfehlungen zur Begrenzung und Kontrolle der Regierungsmacht und Ausweitung der Bürgerrechte. Der Untersuchungsausschuß empfahl in seinem Bericht vom 5. Februar 1988 die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Erarbeitung detaillierter Vorschläge für eine umfassende Parlaments- und Verfassungsreform. Dieser Empfehlung entsprach der Landtag am 29. Juni 1988. Die im zweiten Halbjahr 1988 unter Vorsitz der Landtagspräsidentin Lianne PaulinaMürl folgenden Beratungen der Enquete-Kommission hat Horst Wuttke in seinem Beitrag dargestellt. Als Leiter des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags war er Ohren- und Augenzeuge der äußerst intensiven Beratungen der Kommission, die bereits nach fünfmonatiger Tätigkeit ihren umfangreichen Schlußbericht mit einer Vielzahl konkreter Empfehlungen vorlegen konnte. Ihre parlamentarische Behandlung begann mit der Einsetzung des Sonderausschusses Verfassungs- und Parlamentsreform im Februar 1989. Ihm gehörten 7 Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion, 5 Mitglieder der CDULandtagsfraktion sowie der SSW-Abgeordnete Karl-Otto Meyer an. Unter Vorsitz des SPD-Fraktionsvorsitzenden Gert Börnsen erörterte der Sonderausschuß in 25 Sitzungen die Empfehlungen der Enquete-Kommission unter Anhörung gesellschaftlich relevanter Gruppen und einzelner Experten. Der abschließende Bericht enthält eine Vielzahl einstimmiger Empfehlungen, offenbart aber auch in einigen wichtigen Fragen den bestehenden Dissens zwischen den Parteien; so bei der Einführung plebiszitärer Elemente, der Öffentlichkeit von Ausschußsitzungen, der Aktenvorlage durch die Landesregierung, der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Errichtung eines Landesverfassungsgerichts und der parlamentarischen Besetzung von Richter-Wahlausschüssen. Peter Hübner, als Mitglied des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags bei allen Beratungen des Sonderausschusses dabei, skizziert in seinem Beitrag die wesentlichen Diskussionspunkte. Die aus dem Abschlußbericht des Sonderausschusses hervorgehenden Gesetzentwürfe von SPD und SSW einerseits und der CDU andererseits wurden dem Sonderausschuß im Januar 1990 zugleich mit der 1. Lesung im Landtag zur weiteren Beratung überwiesen. Die Notwendigkeit, sich in den strittigen Fragen zwischen den großen Parteien zu