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Einheit und Eigenart des Landes
Wenn wir von der Einheit der Steiermark sprechen, so schreiben wir diese Eigenschaft freilich auch dem geschlossenen Territorium zu, dem in die Landkarte eingezeichneten Knie. Aber wir verstehen unter dieser Einheit auch einen Zusammenhang und einen Zusammenhah, eine Kontinuität also, die das Land nicht nur als Fläche, sondern als ein mit dem Boden verwachsenes historisches Gebilde von der Gegenwart bis zu den gerade noch faßbaren historischen Anhaltspunkten zurückverfolgen läßt. Gerade in dieser geschichtlich belegten Einheit und Zusammengefaßtheit des Landes, wenn sie auch keineswegs lückenlos nachweisbar und vor allem für die vor- und frühgeschichtlichen Epochen mehr zu erahnen als zu belegen ist, erblicken wir die Begründung und die Bewahrung einer dem Lande eigentümlichen Geistigkeit, die ihrerseits wieder die Einheit erhalten, aber auch die Eigenart der nacheinander in diesen Raum einwandernden Stämme immer wieder durch den gleichen Stempel prägen hilft. Es scheint kein ZufaU zu sein, daß gerade der Bereich, der später und bis zum heutigen Tag zum Kernstück der Steiermark zu rechnen ist, schon in vor- und frühgeschichtlicher Zeit eine gewisse Siedlungsdichte aufgewiesen hat. Kalkhöhlen im Murtal zwischen Bruck und Graz wurden schon in der älteren Steinzeit und noch später bewohnt. Waren es auch keine Wohnsitze im heutigen Sinn für den Jäger dieser frühen Menschheitsgeschichte, so waren es doch Fixpunkte, die der Wirtschaftsweise entsprachen und sie möglich machten und damit gleichzeitig ein gewisses Ordnungsgefüge in den von ihm erreichbaren Raum hineinbauten. Und eben dieses Gebiet, das Land der Höhlenmenschen, wenn wir uns diesen etwas freien und ungenauen Ausdruck leisten dürfen, gehört nun ganz hinein in jenes freilich weiter nach Süden und nach Osten ausgreifende Territorium, das sich als einheitliches Kulturgebiet schon lange vor der Römerherrschaft herausgebildet haben dürfte und durch die Gründung der Römerstadt Flavia Solva und ihres Stadtbezirkes unter Kaiser Vespasian (69-79 n. Chr.) die erste klar faßbare rechtliche Organisation und Abgrenzung gefunden hatte.
Nach dem Untergang des Römischen Reiches und der Landnahme durch die Alpenslawen gehörte dieses Land an der Mur ohne bestimmte, uns bekannte Grenzen in den Bereich des nun Karantanien genannten und von einem slawischen Herzog regierten ehemaligen Norikum. Wenn auch nicht immer sichtbar und greifbar in den Folgen, so haben doch auch gewisse historische Fakten, die in die zweite Hälfte des ersten Jahrtausends fallen, für die spätere Entwicklung zur Landeseinheit in direkter Konsequenz oder in mittelbarer Wirkung ihre Bedeutung gehabt. Für das ganze Karantanien, so auch für diesen seinen östlichen Teil, war es von entscheidender Bedeutung, daß in der Mitte des 8. Jahrhunderts Borut, der Herzog der slowenischen Karantanier, beim bayerischen Herzog Odilo aus dem Hause der Agilolfinger Hilfe erbeten hat, als die Awaren neuerlich den Versuch machten, die Alpenslawen wieder unter ihre Herrschaft zu bringen. Damit kam Borut und mit ihm sein Land, die spätere Steiermark, unter die Oberhoheit Odilos und durch dessen Abhängigkeit vom fränkischen Reich in