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DEIDER 45. Auktion [antikvár]

DEIDER Briefmarken- und Münz-Auktionen , Megjelenés: 2009. január 01.
 
Versteiaerunasbedinaunaen Die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Einsendung von Geboten, Erteilungen von Kaufauftrágen oder persönlíchen Geboten auf der Auktion ausschlieBUch maögebend sind. 1.Der Versteigerer handelt im eigenen Namen für Rechnung seiner Auftraggeber, die unbenannt bleiben. 2.Der Versteigerer behált sich das Recht vor, wáhrend der Versteigerung Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, auBerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen. 3.Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion...
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Versteiaerunasbedinaunaen Die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Einsendung von Geboten, Erteilungen von Kaufauftrágen oder persönlíchen Geboten auf der Auktion ausschlieBUch maögebend sind. 1.Der Versteigerer handelt im eigenen Namen für Rechnung seiner Auftraggeber, die unbenannt bleiben. 2.Der Versteigerer behált sich das Recht vor, wáhrend der Versteigerung Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, auBerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen. 3.Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Sinne des Kaufrechts. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für Mángel, soweit es die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten eingehalten hat. AuBer bei Sammlungen verpflichtet sich das Auktionshaus jedoch, wegen begründeter Mángelrügen, die ihm bis spátestens eine Woche nach Empfang der Sachen anzuzeigen sind, innerhalb der Verjáhrungsfrist von einem Jahr seine Gewáhrleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. lm Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers wird der gezahlte Kaufpreis einschlieBlich des Aufgeldes erstattet, ein darüber hinausgehender Anspruch - auch auf Erstattung von Kosten der Reklamation wie Porti, Prüfgebühren u.a. - ist ausgeschiossen. 4.Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann in begründeten Fállen den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchsbietende sein Gebot nicht gelten iassen will oder sonstige Zweifel über den Zuschlag bestehen. Bei gleichhohen Geboten hat ein schriftliches Gebot Vorrang vor Geboten im Saal. Telefonische Gebote bedürfen nachfolgender Bestátigung in Schriftform. Bei Vorbehaitszuschlágen ist der Bieter bis zur Klárung mit dem Einlieferer an sein Gebot gebunden, das gleiche gilt bei Abgabe von Untergeboten und Nachverkauf. Gebote wie "bestens" steigern bis zum fünffachen Ausrufpreis mit. 5.Mit der Erteiiung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschádigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit volistándigem Zahlungseingang beim Auktionshaus auf den Erwerber übertragen. 6.Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen. Falls der Erwerber Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten und, soweit er selbst Unternehmer ist, auch auf seine Gefahr. 7.Zum Zuschlagspreis wird ein Aufgeid von 18 % erhoben sowie 1,50 EUR pro Los. Kosten für Versand und Versicherung werden offen in Rechnung gesteilt. Auf den Rechnungsbetrag werden 7 % Mehrwertsteuer berechnet; die Steuer entfállt für Hándler im EU-Binnenmarkt bei Vorlage ihrer USt.-ldentifikationsnummer rechtzeitig vor Auktionsbeginn sowie bei Lieferung an Káufer in Drittlándern. 8.Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschiag fáliig und zahlbar in bar oder durch bankbestátigten Scheck. Zahlungen auswártiger Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten habén, sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum fáliig. Bei Kauf für einen Dritten haftet der Bieter mit diesem als Gesamtschuldner. 9.Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 5 % über dem Basiszinssatz als Verzugsschaden berechnet. lm übrigen kann das Auktionshaus wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, daB die Sache in einer weiteren Auktion nochmals versteígert wird und der sáumige Káufer für einen Míndererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschlieBlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat. 10.Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmánnischen Verkehr ist München. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Vertráge des Internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung. 11.Vorstehende Bedingungen gelten sinngemáB auch für den Nachverkauf. Die Bestimmungen über Verkáufe im Fernabsatz finden keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Stand: Juli 2007

Termékadatok

Cím: DEIDER 45. Auktion [antikvár]
Kiadó: DEIDER Briefmarken- und Münz-Auktionen
Megjelenés: 2009. január 01.
Kötés: Ragasztott papírkötés
Méret: 200 mm x 280 mm
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