Bővebb ismertető
Die Ausstellung des Dresdner Münzkabinetts will die Entwicklung des antiken und deutschen Münzwesens bis zum Ende der Talerperiode im Jahre 1872 und die Herausbildung von Münzsystemen in den jeweiligen Währungsperioden veranschaulichen.
Der Begriff Münzsystem faßt die Bestimmungen über Währung, Münzfuß, Stückelung und Zählweise zusammen und spiegelt gleichzeitig den Entwicklungsstand von Wirtschafts- und Handelsformen wider. Je höher dieser ist, desto komplizierter werden auch die Münzsysteme. Die Münze selbst ist ein handliches Metallstück, das, staatlicherseits durch Bild und Aufschrift garantiert, als Zahlungs- und Umlaufmittel dient. Sie ist damit ein Teil des Geldes, worunter wir die Handelsobjekte verstehen, die innerhalb eines bestimmten Wirtschaftsgebietes als allgemein anerkannte Tauschmittel oder Wertmesser regelmäßig verwendet werden. Vor der Erfindung des Münzgeldes gab es andere dem jeweiligen Entwicklungsstand entsprechende Geldformen wie Viehgeld, Barrengeld, Schmuck- und Hacksilbergeld. Erst um die Wende vom 7. zum 6. Jh. v. u. Z. sind die ersten Münzen wahrscheinlich in der griechischen Handelsstadt Ephesos an der kleinasiatischen Westküste (lonien) geprägt worden. Die Ursachen, die dazu führten, sind in der Entwicklung von Wirtschaft und Handel, dem Aufblühen eines komplizierten Tauschhandels mit einer Vielzahl von Ex- und Importgütern zu suchen. Rohmetall, das ein ständiges Nachwägen erforderte, genügte einfach nicht mehr. Ein festgesetztes Zahlungs- und Umlaufmittel wurde benötigt, dessen Gewicht und Feingehalt der Staat durch Bild oder Aufschrift verbürgte. So entwickelte sich das Münzrecht zu einem Hoheitsregal des Staates. Im Zugeständnis der Münzprägung drückte sich ebenso die Anerkennung der Selbständigkeit aus, wie der Zwang, fremdes Geld anzunehmen, Unterwerfung bedeutete. Wenn wir im Staat den Hoheitstcäger der Münzprägung sehen, müssen wir aber auch in den Münzdarstellungen staatliche Kundgebungen, staatliche Äußerungen, mitunter sogar reine Tagespropaganda erblicken. Der Zweck des Münzbildes besteht stets darin, den Urheber, den Münzherren, kurzum den Staat, kenntlich zu machen. Damit sind aber dem Künstler, dem Stempelschneider, vom Inhalt her Grenzen einer freien künstlerischen Betätigung gesetzt. Er ist an den Staat als Auftraggeber gebunden. Die Stempelschneidekunst oder Münzglyptik war zunächst von der sehr einfachen Prägetechnik abhängig. Der Schrötling (Rohling) hatte eine kugel- oder linsenförmige Gestalt und war vorjustiert oder vorgewogen. Beim Prägevorgang wurde er auf einen Amboß gelegt, in dem das Münzbild eingegraben war. Der Oberstempel war ursprünglich