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EiDleitung.
§ 1. Allgemeine Bestimmung der Aufgabe und des Begriffes der Religionswissenschaft.
So verschiedenartig auch die Standpunkte und demzufolge auch die Ergebnisse sein mögen, welche wir in religionswissenschaftlichen Untersuchungen antreffen, so hat sich doch prinzipiell darüber ein gewisses Einvernehmen herausgestellt, daß eine möglichst umfassende geschichtliche Prüfung des einschlägigen Materials stets mit einer entsprechenden psychologischen und erkenntnistheoretischen Erörterung Hand in Hand gehen müsse; mit anderen "Worten, hier wie überall haben sich Erfahrung und Denken, Empirie und Spekulation nicht zu bekämpfen, sondern umgekehrt fruchtbar zu ergänzen. Die Unterschiede treten eigentlich erst in der praktischen Ausführung des Programms hervor, wenn es sich darum handelt, bald die eine, bald die andere Seite gebührend zu berücksichtigen. So ist es denn kein Wunder, daß diese Wissenschaft, die sich ganz zwanglos in einen geschichtlichen und in einen philosophischen Teil gliedert, erst ein Kind unserer Zeit ist, der von den verschiedensten Seiten her das konkrete Material für ihre Forschung zugeströmt ist. Nicht zum w^enigsten haben wir das in erster Linie den epochemachenden Erfolgen der vergleichenden Sprachwissenschaft zu verdanken,