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Bildnisse sdiufen die Ägypter des Altertums aus dreifachem Bedürfnis. Im Grabhause steht das Bildnis als Stellvertreter des in der Tiefe bestatteten Leibes, um den in der Vorstellung weiterlebenden, jedoch an das Bestehen des Körpers gebundenen persönlichen Wesenskräften eine dauernde Heimstatt zu bieten. Im Tempelbezirke ermöglicht es dem Dargestellten, ehrenhalber ständig an alledem teilzuhaben, was der Gottheit dargebracht wird. Als Königsbild schließlich bezeugt und gewährleistet es den Bestand des Staates, den das Volk des Niltals durch die Jahrtausende hin immer wieder den Mächten der Zerstörung und des Chaos abgerungen hat.
Die Bestimmung der vom Glauben geforderten altägyptischen Bildnisfigur, Fortdauer der individuellen Existenz im Grabe wie auch im Tempel zu gewährleisten, führt auf das Grundanliegen allen Bildnisstrebens: Erhaltung der Persönlichkeit durch das Festhalten der einmaligen körperlichen Erscheinung. Die Vorstellung, daß das Ebenbild Dauer verbürge, ist im Wandel der