Die Geldwáschegesetzgebung ist seit Ende 1993 in Kraft. An der Wirksamkeit der darin formulierten Auflagen wird zwischenzeitlich Kritik laut. Dennoch gibt es dieses Gesetz, und es führt im schlimmsten Fali dazu, dass der Mitarbeiter in Ermittlungen wegen Geldwásche verstrickt wird oder BuBgeldzahlungen verhángt werden können, die er aus eigener Tasche begleichen muss. Dies sind Aspekte, die aus bisheriger Erfahrung zwar nur in wenigen Fállen, aber doch hin und wieder vorkamen. Ihre Konsequenzen sollte man in der táglichen Arbeit nicht...
Die Geldwáschegesetzgebung ist seit Ende 1993 in Kraft. An der Wirksamkeit der darin formulierten Auflagen wird zwischenzeitlich Kritik laut. Dennoch gibt es dieses Gesetz, und es führt im schlimmsten Fali dazu, dass der Mitarbeiter in Ermittlungen wegen Geldwásche verstrickt wird oder BuBgeldzahlungen verhángt werden können, die er aus eigener Tasche begleichen muss. Dies sind Aspekte, die aus bisheriger Erfahrung zwar nur in wenigen Fállen, aber doch hin und wieder vorkamen. Ihre Konsequenzen sollte man in der táglichen Arbeit nicht unberücksichtigt lassen. Die Verschárfung des Straftatenkatalogs - wie jüngst die beschlossene Aufnahme der banden - und gewerbsmáBigen Steuerhinterziehung als Verbrechen und damit als Vortat der Geldwásche - verdeutlicht sowohl die steigende Anforderung an die Aufmerksamkeit des Mitarbeiters als auch das damit verbundene steigende Risiko strafrechtlicher Konsequenzen bei Leichtfertigkeit. Mitarbeiter werden zu ihrem eigenen Schutz und um sich nicht dem Vorwurf der Leichtfertigkeit auszusetzen tendenziell immer stárker aufgerufen sein, die Transaktionen von Kundén zu hinterfragen. Mitarbeiter werden wie in keinem anderen Gesetz in die Pflicht genommen, zum einen Formalia einzuhalten, Daten zu sammeln und aufzubewahren. Zum anderen aber stehen sie mit ihrem ganz persönlichen Urteil und ihrem gesammelten Erfahrungsschatz in der Verantwortung, ungewöhnliche Gescháftsvorgánge auch unter einem möglichen kriminellen Hintergrund zu betrachten. Dies war für Dienstleistungsinstitute bislang nicht gerade ein typischer Betrachtungsgegenstand. Zwar interessierten sie sich für die Seriositát des Kundén alléin schon deshalb, weil unseriöse Gescháfte neben ErtragseinbuBen auch negatíve Folgen für das Image eines Hauses habén können. Kundén werden dadurch verunsichert, wandern zu anderen Instituten ab und bringen dadurch wiederum die náchste Abwártsspirale ins Rollen. Dennoch hat man geradezu typischerweise dem Kundén Vertrauen entgegengebracht, was sich schon aus dem Wort Kredit"-Institut (von lat. credere = vertrauen) ableiten lásst. Die vorliegende Broschüre hat zum Ziel, Mitarbeitern die Gründe dafür zu erláutern, dass einzelne Regelungen in das Gesetz aufgenommen wurden und die möglichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze zur Geldwásche bewusst zu machen. Fallbesprechungen sollen Werkzeug für die Herangehensweise an ungewöhnliche
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