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Wohlgefällig ruht der Blick so mancher Kultarpolitiker auf den Sammlern in ihrer Nähe: Früher oder später, so mögen sie denken, kriegen wir euch doch. Auch die jüngste Vergangenheit hat sie da bestätigt. Im Juni eröffnete der Kunstmulti Peter Ludwig in einer ehemaligen Aachener Schirnrfabrik eine weitere Kunststation mit Bildern und Skulpturen aus seinem Besitz (ART 8/1991), in Bremen ist gerade das Neue
und noch ein übriges getan, indem sie private Sammlungen von der Vermögenssteuer befreiten, sofern die Kunstwerke für öffentliche Ausstellungen zur Verfügung gestellt werden, doch jetzt droht ein massiver Rückschlag. Mit der Vollendung des europäischen Binnenmarktes soll zum 1. Januar 1993 auch die Mehrwertsteuerregelung in den Mitgliedstaaten vereinheitlichtwerden. Dies hätte zur Folge, daß auch hierzulande die Umsatzbesteuerung für Kunstwerke von derzeit sieben auf 15 oder gar 16 Prozent anstiege. Welche negativen Auswirkungen das haben würde, erleben gerade unsere Nachbarn in Frankreich (siehe Seite 22). Martin Neuffer, Sprecher der vedienst-vollen „Privatinitiative Kunst", glossiert die drohende Gefahr vorab: „Es wäre in der Tat ein schlechter Witz, wenn Bund und Länder mit dem Kultur- und Stif-tungsförderungsgesetz auf einige Millionen DM Steuereinnahmen verzichteten, um sich dafür mit Umsatzsteuermehreinnahmen in vielfacher Höhe schadlos zu halten."
Noch einen Schritt weiter geht der „Arbeitskreis deutscher Kunsthandelsverbände". Dessen Mitglieder fordern, eine Kulturstaatsklausel
Soll die brillante Sammlung Marx aufnehmen: Hamburger Bahnhof
Museum Weserburg fertiggestellt worden - ab 7. September sind dort langfristige Leihgaben von elf Privatsammlern zu sehen (siehe Seite 86). In Berlm wird der ehemalige Hamburger Bahnhof aufwendig umgebaut und soll nach Fertigstellung die Prachtstücke der Sammlung Marx vorführen. Hamburgs neue Kultursenatorin Christina Weiss verhandelt derzeit mit dem Sammlerpaar Vogel über die Behausung der wohl größten zeitgenössischen Grafik-Samm-lung (15 000 Blätter) in Privatbesitz.
So weit, so gut, mag ein jeder denken. Doch dem ist nicht so. Zwar haben Regierung und Bundestag in Bonn durch ein vorbildHches Kultur- und Stiftungs-förderungsgesetz Weitsicht bewiesen
im Grundgesetz vorzusehen. Eine solche
Klausel würde nicht nur die Freiheit der Kunst, ihre Autonomie und Pluralität stärken, sie würde auch die Förderungspflicht des Staates festschreiben.
Man täte den Verbänden und Initiativen Unrecht, würde man ihnen Eigennutz oder gar Angst vor Umsatzeinbußen unterstellen. Kunstförderung, auch die steuerpolirische, kommt letzten Endes - siehe oben - auch den Museen und somit ihren Besuchern zugute.
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Der Diplomat unter den Schreibgeräten repräsentiert den Wert der Handschrift in edler Form.
DIPLOMAT
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