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Vorbemerkung
Jubiläen und Gedenktage geben Anlaß, über die eigene Geschichte nachzudenken. Reflexionen dieser Art haben jedoch nicht nur eine Rückbesinnung zum Inhalt; das Nachdenken über das Erbe, das auf eine neue Generation gekommen ist, und die Tradition, der sie sich verpflichtet fühlt, schließt die Überlegung ein, wie die Erkenntnisse und Erfahrungen früherer Generationen für die Bewältigufig der eigenen Aufgaben nutzbar gemacht werden können. Jubiläen, recht verstanden, dienen der Standortbestimmung und Orientierung.
Im Jahre 1987 feiern wir die 750. Wiederkehr der ersten urkundlichen Erwähnung Berlins. Zwischen dem heutigen Marx-Engels-Platz und der Spree, zwischen dem Molkenmarkt und der Breiten Straße wurden um 1200, in der Blütezeit des Feudalismus, von Kaufleuten und Handwerkern die beiden später zusammengewachsenen Schwesterstädte Cölln und Berlin gegründet. In einem Schriftstück vom Oktober 1237, das die Beendigung eines Steuerstreites zwischen dem Markgrafen und dem Bischof von Brandenburg zum Inhalt hat, wird Berlin erstmals urkundlich erwähnt. Die aus diesem Anlaß stattfindenden Jubiläumsfeierlichkeiten verlangen eine Rückbesinnung auf den Werdegang Berlins, der mit der Entwicklung des deutschen ^ olkes und dem Geschichtsprozeß in Europa und in der Welt in vielfältiger und wechselvoller W'eise verknüpft ist. Berlin war über lange Zeit politisches, ökonomisches und kulturelles Zentrum von Brandenburg-Preußen, einem der bedeutendsten Territorialstaatcn des feudalistischen Deutschlands, und seit