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VORWORT
Die Institutionen eines Volkes sind die Formen des gesellsdiaft-lidien Lebens, die dieses Volk als Gewohnheit übernimmt, die es sidi selbst in freier Wahl gibt oder die es von einer Autorität empfängt. Die Einzelperson ordnet sidi den Institutionen unter, dodi haben diese ein Daseinsredit nur im Dienst an der Gemeinsdiaft, deren Zusammenleben sie regeln, mag es sidi nun um die Familie oder um politisdie und religiöse Gemeinschaften handeln. Die Institutionen unterliegen zeitlichen und örtlichen Veränderungen, und in gewissem Umfang hängen sie auch ab von Bedingungen der Natur, wie geographischer Lage, Klima u. a. m. Von allen Gruppierungen und Gesellungen im pflanzlidien und tierischen Bereich und den dort zu beobachtenden Veränderungen unterscheiden sich die menschlichen Institutionen jedoch durch das kollektive oder individuelle Dazwischentreten des menschlichen Willens.
Die Lebensordnungen eines alten Volkes sind demgemäß nidit nur aufs engste mit seinem Wohnsitz, sondern auch mit seiner Gesdiichte verknüpft. Nadi dem Maß des eigenen Wesens verfaßt, tragen sie den Stempel dieses Wesens und seiner Psychologie und sind geprägt von den eigenen Anschauungen über Gott, Welt und Mensch. Die Institutionen gehören zur Kultur dieses Volkes wie Literatur, Kunst, Wissenschaften und Religion, und wie diese sind sie Ausdruck seiner Kultur. Der Historiker muß allen Zeugnissen der Vergangenheit seine Aufmerksamkeit schenken, wenn er die einstigen Institutionen beschreiben und verstehen will, vorab den schriftlichen Dokumenten, die deutlicher Auskunft geben, dann den übrigen Denkmälern und selbst den bescheidensten Überresten menschlicher Arbeit, eben all dem, was es ihm ermöglicht, uns die Verhältnisse und die Rolle des gesellschaftlichen Lebens eines Volkes wiederherzustellen.