Bővebb ismertető
Haager Landkriegsordnung
h, H, 8. Buchstabe des dt. Alphabets; ein Hauchlaut, der im ostgriech. Alphabet die Aspiration verlor u. zum 5, H (Eta) wurde, während er im westgriech. u. im latein. Alphabet den Hauchwert behielt.
h, 1. Musik: die 7. Stufe der C-Dur-Tonleiter (-»Grundskala).
2. Physik: h, Zeichen für das Plancksche -»Wirkungsquantum.
3. Zeitmessung: Kurzzeichen für Stunde lat. hora], z. B. 5 h = 5 Stunden. Bei Zeitanga-)en wird h hochgesetzt: 5'" = 5 Uhr.
H, 1. Chemie: Zeichen für Wasserstoff (Hy-drogenium).
2. Elektrotechnik: Kurzzeichen für Henry, die Einheit der Induktivität.
3. Gesteinskunde: Abk. für Härte.
4. Münzwesen: Münzbuchstabe der Münzstätten Darmstadt, Günzburg u. La Rochelle, ha, Kurzzeichen für -»Hektar.
Haack, 1. Hermann, Kartograph, *29. 10. 1872 Friedrichswerth, 122.2.1966 Gotha; seit 1897 in der Geograph. Anstalt J. Perthes (Gotha), gab Atlanten, Wandkarten u. Zeitschriften (u. a. „Petermanns Geographische Mitteilungen") heraus.
2. Käte, Schauspielerin, * 11. 8. 1897 Berlin, t5.
5. 1986 Berlin; spielte bes. an Berliner Bühnen u. in vielen Filmen, zuletzt Mütterrollen.
Haag -»Den Haag.
Haager Abkommen, Haager Konventionen, die in Den Haag auf dem Gebiet des Kriegsrechts (-»Haager Friedenskonferenzen) u. des internationalen Zivilprozeßrechts geschlossenen Abkommen.
I. kriegsrechtl. Abkommen: a) Die 1899 u. 1907 unterzeichneten u. von den Staaten unterschiedlich ratifizierten Konventionen betreffen (Zählung nach dem Stand von 1907, hier teilweise abgekürzt): I. die friedliche Erledigung von internationalen Streitfällen; II. die Nic&an-wendung von Gewalt bei Eintreibung von Vertragsschulden; III. den Beginn von Feindseligkeiten; IV. die Gesetze u. Gebräuche des Landkriegs (-»Haager Landkriegsordnung); V. die Neutralität im Landkrieg; VI. die Handelsschiffe bei Kriegsausbruch; VII. die Umwandlung von Handelsschiffen in Kriegsschiffe; VIII.
den Minenkrieg; IX. die Beschießung durch Seestreitkräfte; X. die Anwendung der Rot-Kreuz-Konvention auf den Seekrieg; XI. die Beschränkungen des Beuterechts im Seekrieg; XII. die Errichtung eines internationalen Prisenhofs (nicht in Kraft getreten); XIII. die Neutralität im Seekrieg. - Diese Abkommen sind zwar hinsichtl. des Verwundeten- u. Gefangenenrechts durch die Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949 überholt, bilden aber sonst den Kern des heutigen Kriegsrechts, jedenfalls soweit die techn. Voraussetzungen noch zutreffen, b) 1922/23 arbeitete ein internationaler Juristenausschuß in Den Haag Regeln für den Luftkrieg aus, die aber nie Inhalt eines geltenden völkerrechtl. Vertrages wurden. Ihr Kernpunkt war die scharfe Unterscheidung zwischen militärischen u. nichtmilitärischen Objekten u. der Verzicht auf Anwendung der -»Haager Landkriegsordnung auf strategische Luftangriffe im feindl. Hinterland, c) Am 14. 5. 1954 wurde auf Anregung der UNESCO in Den Haag von zunächst 44 Staaten ein am 7. 8. 1956 in Kraft getretenes Abkommen zum Schutz bedeutender beweglicher u. unbeweglicher Kulturgüter im Krieg - nach seinem Urheber auch Roerichpakt genannt - unterzeichnet, durch das Kriegführende verpflichtet werden, diese Kulturgüter (auch des Gegners) besonders zu schützen. Ein Zusatzpakt verbietet den „Kulturraub" im Krieg.
2. privatrechtl. A b k o m m e n: Abkommen über das internationale Zivilprozeßrecht (Rechtshilfe, Prozeßkosten, Armenrecht), 1896, revidiert 1905; Abkommen über Eheschließung, Ehescheidung u. Vormundschaft, 1902, revidiert 1905; Abkommen über Wirkungen der Ehe u. Entmündigung, 1905; Abkommen über die Hinterlegung gewerblicher Muster, 1925, revidiert 1934; Abkommen über ein Internationales Patentbüro, 1947.
Haager Friedenskonferenzen, auf Antrag des russ. Zaren 1899 u. 1907 in Den Haag abgehaltene Konferenzen zur Entwicklung von Grundsätzen für die friedl. Regelung von Konflikten. Zwar scheiterten die Bemühungen um Abrüstung u. Einführung einer obligator. Schiedsgerichtsbarkeit, doch kam es zur Errichtung des heute noch bestehenden, wenn auch im Schatten des Internationalen Gerichtshofs amtierenden Ständigen Schiedshofs. Der wertvollste Beitrag der Konferenzen war die Kodifikation weiter Bereiche des Kriegsrechts in den Haager Abkommen.
Haager Konferenz, im August 1929 u. Januar 1930 in Den Haag abgehaltene Konferenz zur Änderung des -»Dawes-Plans von 1924, die die Zahlung der dt. Reparationen festlegte. -»Young-Plan.
Haager Landkriegsordnung, Abk. HLKO, Haager Konvention betr. die Gesetze u. Gebräuche des Landkriegs vom 29. 7. 1899, etwas abgeän-