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Joachim Gauck Begrüßung und Eröffnung
Guten Abend, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich begrüße Sie zum Kolloquium des Bundesbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Verein Deutscher Archivare zum Thema „Das Stasi-Unteriagen-Gesetz im Lichte vom Datenschutz und Archivgesetzgebung",
Ich freue mich sehr, daß Sie unserer Einladung so zahlreich gefolgt sind. Ich freue mich auch, daß der Teil unseres Hauses, der die Grundlage aller weiteren Tätigkeiten darstellt, nämlich der Bereich Archive - eine eigene Abteilung in der Behörde des Bundesbeauftragten - hier neben einer anderen Abteilung, die darin schon länger Erfahrungen gesammelt hat, der Abteilung Büdung und Forschung unseres Hauses, als Veranstalter einer solchen wissenschafthchen Tagung auftritt. Ich freue mich insbesondere über den regen Zuspruch, aber auch über die Breite des Teihiehmerfeldes. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Landesbeauftragte fiir den Datenschutz, Bundesarchiv, Landesarchive, Universitäten und Akademien, die Landesbeauftragten fiir die Stasi-Unterlagen, Vertreter der Presse und von Vereinen sowie die fachlich interessierte Öffentlichkeit begegnen sich hier. Unter anderem ist diese Tagung auch fiir Mitarbeiter meines Hauses eine Gelegenheit zur Kenntniserweiterung und Quahfizierung.
Ich danke allen aus den von mir genannten Bereichen für ihr Mitwirken an dieser Tagung und dafür, daß Sie hierhergekommen sind. Dies ist mir schon deshalb wichtig, weü viele von Ihnen auf einer bestimmten Wegstrecke des Aufbaus und der Entwicklung unserer Behörde sehr aktiv mitgewirkt haben. Ich kann hier nicht jeden der einzehien Bereiche nennen. Bevor ich jedoch über andere spreche, ist mir wichtig, den juristischen Autor des Stasi-Unterlagen-Gesetzes in unserer Mitte zu begrüßen, Herrn Ministerialdirektor i. R. Wedler, der aus Hamburg zu uns gekommen ist. Ich freue mich sehr, Herr Wedler, daß Sie bei uns sind. Ich freue mich auch über die Präsenz und Mitarbeit des Bundesarchivs. Der Präsident des Bundesarchivs war ja in der ersten Zeit der Stellvertreter des Bundesbeauftragten und hat mit Rat und Tat sehr viel geholfen.
Ich will auch noch jemanden erwähnen, der heute abend nicht da ist, weü er verhindert ist, aber morgen gestaltend mit dabei sein wird. Ich denke an jemanden, der noch vorher geholfen hat, das ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Hans Jürgen Garstka. Hans Jürgen Garstka war für uns, die wir uns jetzt zu einem ganz bestimmten Thema, nämlich dem Stasi-Unteriagen-Gesetz im Kontext der genannten Rechtsgeographien, unterhalten, deshalb wichtig, weil er den Abgeordneten, bevor es die deutsche Einheit gab, nämlich in der Volkskammer, mit Rat und Tat zur Seite stand. Wir hatten damals einen Innenminister, der einen stachligen Namen und einen ebensolchen Charakter hatte, Herrn Diestel. Und Herr Diestel trat vor die Abgeordneten mit der Auffassung, daß das, was die Volkskammer der DDR im Frühsommer 90 wollte, nämlich ein Gesetz zum Um-