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FRIED.'KRUPP UNIVERSALBAU
IM ESTRICHBAU EINE GUTE ZEIT MIT
VEDAGULAr
VEDAGOLAN ist eine Bitumenemulsion für zementgebundene Estriche. Ein VEDAGOLAN-Estrich kann nach 24 Stunden begehbar und schon nach 3 bis 5 Tagen belegereif sein. Durch Zugabe von VEDAGOLAN werden Biegezug- und Druckfestigkeitswerte erreicht, die weit über den Anforderungen der DIN 4109 liegen. VEDAGOLAN ist problemlos anzuwenden: 1 :1 mit Wasser verdünnen, in den Mischer zum Estrichmörtel kippen — durchmischen — fertig ist der VEDAGOLAN-Mörtel. Dieser Estrich braucht nicht feucht gehalten zu werden.
Wollen Sie einen Verbund- oder schwimmenden Estrich verlegen? Benötigen Sie einen Unterboden für Beläge oder einen Nutzestrich? In allen Fällen VEDAGOLAN. Es gehört zum modernen Estrichbau.
Sie sollten noch mehr über VEDAGOLAN wissen. Bitte senden Sie den anhängenden Kupon ein.
AKTIENGESELLSCHAFT VEREINIGTE BAUCHEMISCHE WERKE Hauptverwaltung, 6 Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 195-217
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Mit Wirkung vom 1. April 1966 hat das Direktorium der Fried. Krupp die Firma FRIED. KRUPP UNIVERSALBAU gegründet.
In diesem neuen Unternehmen sind die wesentlichen Bereiche des Bausektors aus dem Krupp-Konzern zusammengeführt.
Folgende Firmen und Abteilungen wurden mit ihren bisherigen Mitarbeitern in den Fried. Krupp Universalbau übernommen: Fried. Krupp Baubetriebe, Essen
Bereich Fertigbauten des Fried. Krupp Maschinen- und Stahlbau Rheinhausen Abteilung Klima, Heizung, Sanitär der Fried. Krupp Schmiede und Gießerei,
Anläßlich des KRUPP-DEUBAU-Kolloquiums 1966 hielt der Technische Geschäftsführer der Fried. Krupp Bauplanung, Dr.-Ing. Walter Becker, ein sehr interessantes Referat, das nachfolgend im vollen Wortlaut wiedergegeben werden soll, um den Architekten zu informieren, aber auch um seine Meinung zu diesem wichtigen Aspekt zukünftiger Arbeitsabwicklung hören zu können:
Moderne Bautechnik erfordert neue Vergabeformen
Ein bedeutender französischer Denker, Teilhard De Chardin, sieht in der Verdichtung der Bevölkerung auf der Erde einen Ansatz sich vollziehender Umwandlung. Die Feststellungen vieler Wissenschaftler bestätigen den Vorgang, daß ein Individuum unbedeutend wird hinter der Notwendigkeit, Denk- und Entwicklungsleistungen zu erbringen, die der einzelne zu erbringen nicht mehr in der Lage ist. Technik, Wissenschaft, tägliche Bedarfserfüllung werden kompliziert. Sie fordern die Gemeinschaftsleistung im Sinne einer Leistungsaufstockung. Viele spezielle Teilleistungen können erst das in der Zukunft notwendige jeweilige Ganze schaffen, wobei die Dimensionen wachsen.
Das ist eine bedeutende Erkenntnis. Sie besagt nicht mehr und nicht weniger, als daß das alleinstehende Individuum nicht mehr lebensfähig ist und die Gemeinschaft als produktiver Körper aktiv wird. Ein Schritt zur Gesellschaft hin.
Diese Entwicklung zur Gesellschaft hin ist damit gleichzeitig eine Entwicklung zur Großaufgabe (ganze Universitäten werden gebaut, ganze Städte -Brasilia - werden errichtet, Weltraum Programme durchgeführt, Nato-Organisationen fassen Weltmächte über Ozeane hinweg zusammen) und die Großaufgaben erzeugen große Firmen. Das geschieht in vielen Abstufungen und in vielen Variationen.
Große Aufgaben fordern große Verantwortung, große Haftungsgarantien. Sie gehen weit über die Kraft des einzelnen hinaus; denn große Haftungsgarantien können nur große Firmen geben, zumal die Versicherungen nur Teile der Haftung abdecken.
Die Bereitschaft zur großen Verantwortung und damit zur großen Haftung setzt aber Erfahrung und Wissen voraus. Wissen um mehr, als ein einzelner erfahren und erlernt haben kann.
Wissen, das sich aufstockt im Team ständig mit großen Aufgaben vertrauter Ingenieure und Kaufleute.
Hier liegt eine Voraussetzung zur Geburt des Generalunternehmers. Der große Generalunternehmer kann auch dann noch Mängel und Schäden auf seine Kosten beseitigen, wenn die Versicherung nur einen Bruchteil des Schadens abdeckt und das Vermögen des kleineren Unternehmers nur ein Trinkgeld wäre, gemessen am Wert des Bauwerkes (vgl. Bau von Auto-fabriken, Stahlwerken oder
Kostenüberschreitung heißt dagegen Geldaufnahmen in nicht beabsichtigten Situationen, heißt ungewollte Zinssätze, heißt also ebenfalls unter Umständen nennenswerte Einbußen.
Gewiß, ein gutes Architekturbüro kann Termine, Preise und Qualitäten garantieren - der Bauherr muß ein solches Büro kennen-,selbst das beste Büro kann aber nicht verpflichtet werden, Preise und Termine verbindlich einzuhalten, und könnte es das, dann reichten in der Regel das Vermögen wie die Auftragshohe nicht annähernd aus, um das Risiko bei der Erstellung großer Bauwerke abzusichern.
Die großen Architektur- und Ingenieurbüros werden gut daran tun, sich in Zukunft über den Generalunternehmer abzusichern. Die zur Zeit geübte Rechtsprechung legt den Architekten und Ingenieuren über die Werksvertragsauslegung Haftungsverpflichtungen auf, die diese zu tragen nicht in der Lage sind. Eine gesamtschuldnerische Haftung des Architekten aus dem Werksvertrag und aus seiner Aufsichtsverpflichtung steht in keinerlei Verhältnis zu seinem Honorar, zumal dieses mit z.B. 3,7% der Bausumme niedriger ist als die durch den Generalunternehmer angestrebte^Gewinn-summe. Hier liegt die zweite sinnvolle Voraussetzung für den Einsatz des Generalunternehmers. Dieser Grund schützt Bauherr und Architekt gleichermaßen.