Bővebb ismertető
Geleitwort
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages werden als „Vertreter des ganzen Volkes" (Artikel 38 [1] des Grundgesetzes) von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Ihre Pflicht ist es, dem deutschen Volk zu dienen, das aufgefordert bleibt, „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Feiheit Deutschlands zu vollenden", wie es die Präambel des Grundgesetzes verlangt. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nennt verbindlich die Ziele der deutschen Politik: Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit. Allem voran gilt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Artikel 1 [1] des Grundgesetzes). Der Deutsche Bundestag hat wesentlich Teil an der politischen Führung unseres Staates. Er verwirklicht seine Aufgabe durch die Wahl des Bundeskanzlers und anderer Staatsorgane, durch die Gesetzgebung, durch die Kontrolle der Regierung und im ständigen Dialog mit der Öffentlichkeit. Seine Mitglieder bringen die unterschiedlichen Interessen und Meinungen der Bürger zum Ausdruck und machen der Öffentlichkeit das Für und Wider politischer Entscheidungen verständlich. Presse, Funk und Fernsehen informieren über diese Vorgänge und erfüllen damit eine für die freiheitliche Demokratie grundlegende Funktion.
Das Parlament lebt vom Wettbewerb zwischen Regierungsmehrheit und Opposition. Die Regierungsfraktionen unterstützen die Regierung bei der Verwirklichung gemeinsamer politischer Ziele. Das geschieht nicht kri-tik- und bedingungslos, sondern im steten Ringen um tragfähige Lösungen. Die Opposition zeigt programmatische und personelle Alternativen auf.
Der rechtliche Rahmen für diese politische Auseinandersetzung, in der letztlich stets eine Mehrheit entscheidet, ist die Geschäftsordnung. In ihr sind Verfahren und Organisation des Deutschen Bundestages geregelt. Sie enthält Bestimmungen zum Schutz der Minderheit, die für ein lebendiges parlamentarisches Regierungssystem unverzichtbar sind. Erfolgreich arbeiten kann das Parlament nur, wenn Mehrheit und Minderheit mit ihren Rechten verantwortungsbewußt umgehen.
Der Deutsche Bundestag hat sich seit 1949 gewandelt. Das wird auch in Zukunft nicht anders sein. Ein richtiges Verständnis für das, was bestehen bleiben kann, und für das, was geändert werden muß, setzt Informationen über Geschichte, Organisation und Arbeitsweise des Parlaments voraus. Diese Publikation will dazu beitragen.
Prof. Dr. Rita Süssmuth Präsidentin des Deutschen Bundestages
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