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Adresse und Grusswort (Kap. i, 1—4)
2 Paulus, Sklave Gottes und Apostel Jesu Christi — um die Erwählten Gottes zum Glauben und zur Erkenntnis der Wahrheit (zu führen), die der Gottesfurcht entspricht, 2 in der Hoffnung ewigen Lebens, die ims Gott, der nicht lügen kann, vor ewigen Zeiten verheißen hat, 3 der aber zur festgesetzten Zeit sein Wort durch die Predigt geoffenbart hat, mit der ich betraut bin nach dem Auftrag Gottes, unseres Retters — 4 an Titus, mein rechtmäßiges Kind im gemeinsamen Glauben, Gnade und Friede von Gott, dem Vater, und von ]esus Christus, unserem Retter.
Mit manchen Auslegern könnte man sich darüber wundem, daß ein so kurzer Brief mit einer so feierlichen Selbstvorstellung des Verfassers beginnt, denn diese Eingangsformel ist fast ebenso gewichtig wie die des Galaterbriefes und länger als die der andern Paulinischen Briefe, mit Ausnahme des Römerbriefes. Aber die Bedeutung des Briefes läßt sich nicht an seiner Länge messen, und die Unterweisung, die in diesen drei kurzen Kapiteln gegeben wird, bringt mehr als eine situationsgebundene spezielle Belehrung, nämlich die Behandlung eines zentralen Themas der apostolischen Lehre. Wenn Titus im Zuge seiner zeitlich begrenzten Mission in Kreta mit Nachdruck die Kirche organisieren (1, 5), entschlossen den »Lügnern« den Mund schließen (1, 10—16), seine ganze Autorität einsetzen (2, 15) und kategorisch auf den grundlegenden Gnadengaben bestehen soll (3, 8), an die ihn der Apostel erinnert, dann deshalb, weil diese Dinge allgemeine und bleibende Bedeutung haben und nicht ohne Schaden für die geistliche Gesundheit der Kirche, d. h. für ihre Existenz, als zweitrangige oder unbedeutende Bereiche der christlichen Botschaft angesehen werden sollten.
Wenn es stimmt, daß der Brief seinem ganzen Inhalt nach sich nicht nur an Titus noch ausschließlich an die Kirche von Kreta richtet, sondern eine Lehrgrundlage aufstellt, die geeignet ist, zur Auferbauung der christlichen Gemeinden in ihrer Gesamtheit verbreitet und angewendet zu werden, kann es nicht mehr überraschen, daß ein Eingangsgruß sich als regelrechte Präambel gibt, die den zu behandelnden Gegenstand beim Namen nennt und