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Vorwort
Seit dem 3. Oktober 1990 ist Deutschland staatUch wieder vereint. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die Herstellung der Einheit Deutschlands fand der Prozeß der Vereinigung der beiden Staaten in Deutschland seinen formellen Abschluß. Die erste freigewählte Volkskammer der DDR hatte den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland am 23. August 1990 beschlossen. Damit erfüllte sich der Auftrag der Präambel des Grundgesetzes, „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden".
Die Rückgewinnung der staatlichen Einheit wurde möglich durch den friedlichen Umbruch in der damaligen DDR, der mit der Öffnung von Berliner Mauer und innerdeutscher Grenze am 9. November 1989 seinen entscheidenden Wendepunkt erreicht hatte: Dieser Durchbruch zur Freiheit beendete die Einmauerung von 16 Millionen Deutschen und leitete gleichzeitig das Ende der 40jährigen Unterdrückung durch den Kommunismus ein.
Trotz gewaltsamer Teilung und getrennter Entwicklung hatten die Deutschen nicht aufgehört, miteinander zu fühlen und zu denken - ein einiges Volk zu sein. Die Aufbruchstimmung des 9. November 1989 bestärkte die Deutschen in ihrem Willen, nach 45 Jahren auch die staatliche Einheit wiederherzustellen. Aus der freien Begegnung der Menschen, die jetzt wieder ungehindert möglich war, bezog das Einigungswerk seine tiefe, treibende Kraft. Nach weniger als einem Jahr war es vollendet.
Vorbild und Maßstab des Aufbruchs im anderen Teil Deutschlands war die freiheitliche und demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Mit ihrer Wahlentscheidung vom 18. März 1990 haben die Deutschen in der damaligen DDR