Bővebb ismertető
D ie Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter
Ulbricht" führte vom 2.— 4. März 1956 eine rechts wissenschaftliche Konfe-
renz durch, zu der etwa 600 Teilnehmer aus der Rechtswissenschaft und
der Staats- und Wirtschaftspraxis eingeladen waren. Die Konferenz setzte
sich das Ziel, die Ursachen für das mit Recht auf der 24. und 25. Tagung des
Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands festge-
stellte Zurückbleiben der Rechtsentwicklung und insbesondere der Rechts-
wissenschaft in der Deutschen Demokratischen Republik hinter den poli-
tischen und ökonomischen Aufgaben aufzudecken und in offener Diskussion
Wege für eine schnellere Verbesserung der Arbeit der Rechtswissenschaft
und der Rechtspraxis zu finden. Die Konferenz stellte deshalb die Heraus-
arbeitung der Bedeutung des sozialistischen Rechts in der Deutschen De-
mokratischen Republik für den wirtschaftlichen Aufbau in den Mittelpunkt
ihrer Beratungen, um von diesem Ausgangspunkt aus einerseits den
Rechtswissenschaftlern ihre große Verantwortung für die Förderung ge-
rade des wirtschaftlichen Aufbaus in der Deutschen Demokratischen Re-
publik mit den Mitteln des Rechts und andererseits den Staats- und Wirt-
schafttspraktikern die Gefahren jeder Unterschätzung der sozialistischen
Gesetzlichkeit deutlich zu machen.
Diese Zielsetzung der Konferenz brachte es mit sich, daß sie nicht die
Aufgabe haben konnte, spezielle Fragen einzelner Rechtszweige abschlie-
ßend zu diskutieren oder gar zu lösen. Sie mußte sich vielmehr darauf be-
schränken, prinzipiell die Lage in der Rechtsentwicklung und in der Rechts-
wissenschaft in der Deutschen Demokratischen Republik zu analysieren
und an Hand bestimmter Fragen aus drei für den wirtschaftlichen Aufbau
besonders wichtigen Rechtszweigen — dem Zivilrecht, dem Recht der
Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und dem Arbeitsrecht
— konkretes Beweismaterial für die allgemeine Einschätzung zu liefern.
Eine besondere Aufgabe sah die Konferenz darin, einen Anfang mit dem-
gerade in der Rechtswissenschaft bis dahin noch so wenig entwickelten
breiten und offenen Meinungsstreit sowohl unter den Theoretikern wie
zwischen den Theoretikern und Praktikern auf dem Gebiete des Rechts zu
machen.
Schließlich wollte die Konferenz einen ersten Beitrag zur Auswertung
des XX. Parteitages der KPdSU für die Fragen der Rechtswissenschaft in