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Die deutschen Landeskirchen im 19. und 20. Jahrhundert
Von Karl Kupisch
I. Restauration und Reaktion
§ 1 Die politischen Voraussetzungen
Napoleon war geschlagen, sein Machtsystem zusammengebrochen. Die Staatsmänner des Wiener Kongresses standen vor der Aufgabe, das von Revolution und Krieg durcheinandergewirbelte Europa zu ordnen. Das Ergebnis langwieriger Verhandlungen — einmal jäh unterbrochen durch die kurzfristige Wiederkehr des willensstarken Korsen — war ein Triumph der alten Kabinettspolitik. Wiederherstellung des Gewesenen, radikale Auslöschung alles dessen, was an die jüngste Vergangenheit und ihre tragenden Ideen erinnerte, war die Losung. Die Prinzipien des Legitimismus, d.h. einer konservativen, antiliberalen Daseinsordnung sollten wieder unter den Staaten und Völkern zur Geltung kommenAlle Restaurationen sind jedoch zu Halbheiten bzw. Kompromissen gezwungen, woran sie früher oder später scheitern, wenn die ihnen entgegenstehenden, zeiterfüllenden wie zeitsprengenden Ideen und Tendenzen sidi in politische Energien umsetzen und den retardierenden Kräften trotzen. Europa ließ sich auf die Dauer nicht auf den Bahnen eines Ancien régime festhalten. Die nationale Demokratie, begleitet von den gewaltigen Kräften in Wissenschaft, Technik und Wirtschaft, hat die Signatur des 19. Jahrhunderts letztlich bestimmt. Das bürgerliche Zeitalter kam zu seiner letzten, schon herbstlichen, dennoch kraftstrotzenden Ausreifung.
Am längsten und hartnäckigsten haben sich die deutschen Regierungen dieser Entwicklung widersetzt, voran die beiden politischen Vormächte: Österreich und Preußen. Die Behandlung der „deutschen Frage" auf dem Wiener Kongreß war eines der Probleme, das den realistischen Egoismus der führenden Großmächte am augenfälligsten machte2. Einig war man sich darin, daß die 1806 untergegangene Reichsherrlichkeit nicht wieder hergestellt werde, ebenso das einst glanzvolle, aber schon vor seiner gewaltsamen Auflösung morbide geistliche Fürstentum. Natürlich war auch nicht daran gedacht, irgend etwas von den hochfliegenden Gedanken der deutschen Patrioten zu übernehmen. Das Ergebnis zäher Verhandlungen war der Deutsche Bund, ein Zusammenschluß von 39 deutschen Staaten unter europäischer Garantie und in sich selbständig, deren Souveräne z.T. außerdeutsche Fürsten waren oder über außerdeutsche Gebiete verfügten. Formell besaß Österreich das Präsidium in der Bundesversammlung (später Bundestag genannt), die in Frankfurt ihren Sitz hatte und ein permanenter Gesandtenkongreß war. An eine Ausgestaltung der „Grundzüge" der Bundesverfassung war kaum zu denken, weil alle dahingehenden Beschlüsse die Einstimmigkeit der Mitgliedsstaaten voraussetzten3, und der österreichisch-preußische Dualismus, „das unausgesprochene Geheimnis der neuen Schöpfung" 4, die Beweglichkeit des Bundestages hemmte. Die
1 Karl Griewank, Der Wiener Kongreß und die europäische Restauration 1814/ 1815. 1954; zum Ganzen der Epoche: Propyläen Weltgeschichte — Eine Universalgeschichte (hg. v. Golo Mann), 8. Bd. 1960; auch die früheren Ausgaben der Propyläen Weltgeschichte (hg. v. W. Goetz, Bd. 7, 1929; und hg. v. W. Andreas, Bd. 5, 1943) sind heranzuziehen; für die deutschen Verhältnisse: Gebhardt-Grundmann, Bd. 3, 1960; vgl. auch Karl Kupisch, Zwischen Idealismus und Massendemokratie.
1959/603, llff. 2 Gebhardt-Grundmann, 85ff.; H. v. Treitschke, Dt. Gesch. i.
19. Jh. I (1879 u. ö.), 595 ff. 3 Fritz Härtung, Dt. Verfassungsgeschichte v. 15. Jh. bisz. Gegenwart. 19597, 252 ff. 4 Hermann Oncken, D. Dt. Reich u. d. Vorgesch.
4 Kirchengeschlchte r 2