Bővebb ismertető
Einführung
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die Grundform der Personengeseilschaft. Sie entsteht, wenn sich zwei oder mehrere Gesellschafter zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Ihre Entstehung bedarf keiner besonderen Form. So ist ein schriftlicher oder gar notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag grundsätzlich nicht erforderlich. Mangels besonderer Abreden der Gesellschafter gelten für deren Rechtsverhältnisse zueinander und zur Gesellschaft die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 705ff. BGB). Diese sind aber nur eingeschränkt praxistauglich. Sie sind teilweise unvollständig, teilweise unzweckmäßig und teilweise sogar gefährlich.
Deshalb kann sich niemand, der eine GbR gründet, mit der gesetzlichen Regelung begnügen und auf die schriftliche Niederlegung eines sachgerechten Gesellschaftsvertrages verzichten. Vielmehr braucht jede GbR einen schriftlichen Vertrag, in dem die gesetzlichen Regelungen ergänzt, geändert oder abbedungen werden. Für die Abfassung eines derartigen zweckmäßigen und streitvermeidenden Gesellschaftsvertrages gibt dieses Buch Muster und Erläuterungen.
Daß im folgenden verschiedene Muster formuliert und erläutert werden, erklärt sich daraus, daß sich in der Praxis verschiedene Typen der GbR herausgebildet haben, die durch ihren jeweils verschiedenen Gesellschaftszweck gekennzeichnet werden. Diese verschiedenen Typen erfordern jeweils verschiedene gesellschaftsvertragliche Regelungen, wobei in den Einzelheiten je nach den Bedürfnissen und Wünschen der Partner alternative Klauseln denkbar sind. Diese Alternativen werden innerhalb der Muster ausformuliert und erläutert. Die drei Musterverträge entsprechen den drei wichtigsten und häufigsten Typen der GbR.
Der erste Typ (Vertragsmuster I) ist die GbR zum Zwecke des Erwerbs, des Haltens und der Verwaltung gemeinsamen Vermögens. Sie wird am Beispiel einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft dargestellt.
Der zweite Typ (Vertragsmuster II) ist die GbR mit beschränkter Haftung zum gemeinsamen Betrieb eines nicht vollkaufmännischen Unternehmens. Sie wird am Beispiel des gemeinsamen Gartenbaubetriebes dargestellt.
Der dritte Typ (Vertragsmuster III) ist die GbR von Freiberuflern. Sie wird alternativ am Beispiel einer Bürogemeinschaft von Steuerberatern und einer Berufsausübungsgemeinschaft von Architekten dargestellt.
Die drei Musterverträge sind so ausgewählt, daß sie mit unschwer vorzunehmenden Änderungen auch auf andere Fälle anwendbar sind. So kann das Muster der Grundstücksverwaltungsgesellschaft auch auf eine sonstige Ver-