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1.1 Die Sozialordnung im weiteren Sinne Wenn man von der Einheit der Sozialwissenschaft ausgeht und die zahlreichen sozialwissenschaftlichen Spezialdisziplinen wie die Wirtschaftswissenschaft, die Rechtswissenschaft, die politische Wissenschaft, die Soziologie in einer einheitlichen Sozialwissenschaft integrieren will, dann müBte »Sozialordnung« den Oberbegriff für die verschiedenen Teilordnungen der Gesellschaft bilden. Wir können alsó die Wirtschaftsordnung, die Rechtsordnung, die politische Ordnung als Teil einer einheitlichen Sozialordnung auffassen. Sozialordnung Wirtschafts- Rechts- Politische Sozialpoliordnung ordnung Ordnung tische Ordnung Natürlich waren die so unterschiedenen Teilordnungen nicht voneinander abzuschotten, sondern sie würden sich in den meisten Fállen überschneiden und oft nur die verschiedene Perspektive zum gleichen Gegenstandsbereich abgeben. Die Einheit der Sozialwissenschaften und die Einheit der Sozialordnung werden zwar oft beschworen, aber es gibt bisher keinen umfassenden Entwurf, der diesen Schwur eingelöst und das gegenseitige Wechselverháltnis der sozialen Teilordnungen systematisch verarbeitet hátte. Hinzu kommt, daB in der gesellschaftlichen Realitát die sozialen Teilordnungen so verselbstándigt sind, daB der Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Sozialordnung oft verloren geht. Wir stoBen vor allém auf die mehr oder weniger beschránkten Entwürfe von Teilordnungen wie der Wirtschaftsordnung, der Rechtsordnung und der Sozialordnung in einem engeren Sinne. ~ Auch wir müssen uns bei der Diskussion der Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland auf die Sozialordnung im engeren Sinne beschránken. Das bedeutet, daB der traditionelle Kernbereich der Sozialordnung