Bővebb ismertető
Kaum ein Aspekt des politischen Lebens bewegt das moralische Gewissen der Menschen mehr als das Menschenrechtsthema. Aufgrund ihres ethisch-morali-schen Gehaltes entziehen sich die Menschenrechte der wissenschaftlichen Objek-tivierbarkeit. Ihr Charakter ist normativer Art. Die Menschenrechte können deshalb nicht losgelöst vom Welt- und Menschenbild desjenigen betrachtet werden, der sich ihnen nähert.Warum kommt es immer wieder zu kontroversen Diskussionen über die Menschenrechte? Der Grund, warum Menschenrechte kontrovers diskutiert werden, liegt darin, daß sie Rechte des Menschen gegenüber dem Staat sind. Sie setzen eine Vorstellung des Verhältnisses des Menschen zum Staat voraus. Weil diese anthropologischen und staatsphilosophischen Voraussetzungen seit dem Zerbrechen des mittelalterlichen Welt- und Menschenbildes heftig umstritten sind, ist es nur konsequent, daß auch die Menschenrechte kontrovers diskutiert werden.Neben der geistesgeschichtlichen sowie rechts- und kulturpolitischen Dimension haben die Menschenrechte vor allem eine wachsende Bedeutung für die internationale Staatengemeinschaft. Sie verweisen auf die konkrete politische Wirklichkeit des Menschen. In ihr ist der Mensch ständig aufgefordert, Entscheidungen zu treffen. Dabei hat er sich zu fragen, ob diese ethisch zu rechtfertigen sind. Politisches Handeln kann somit das Humanum in jedweder Weise betreffen. Wie aktuell dies ist, wird uns im Alltag immer wieder demonstriert.Zentrales Anliegen der vorliegenden Studie ist der Versuch einer universellen Begründung der Menschenrechte. Dieser umfassende Anspruch ist in einen historischen Zusammenhang zu stellen, der auch andere Denktraditionen und Kulturerscheinungen mit zu berücksichtigen hat. Er hat sich in einer Welt zu behaupten, die durch divergierende geistige und historische Strömungen gekennzeichnet ist. Ein Denkansatz, der sich nur auf den abendländischen Kulturraum beschränkt, reicht nicht aus, die Universalität der Menschenrechtsproblematik sowohl geistesgeschichtlich als in ihren völkerrechtlichen Konsequenzen zu erfassen.Der Verfasser dieser Studie geht zu Recht davon aus, die Idee der Menschenrechte und ihre Verwurzelung im politischen Denken der Antike zu verorten. Daneben ist es für ihn undenkbar, die Menschenrechte ohne Bezug zum christlichen Menschenbild zu begründen. Die Menschenrechte setzen zwar nicht notwendigerweise ein christliches Menschenbild voraus. Sie lassen sich aber nur begründen, wenn die Achtung des Mitmenschen ein Grundprinzip der Gesellschaft ist, wenn das homo homini sanctus gilt, um es mit einem Wort Senecas zu11