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1. Kapitel.Die Aufgaben der Erkenntnistheorie.1. Die Erkenntnistheorie als Teil der Wissenschaftslehre.Die Erkenntnistlieorie bildet zusammen mit der Logik (und Metliodenlehre) diejenige philosophische Disziplin, die man passend als Wissenschaftslehre" bezeichnet.Das Ziel des wissenschaftlichen Denkens ist es, seine Gegenstände durch gültige Urteile zu bestimmen, d.h. sie zu erkennen.Was Urteil" bedeutet, stellt die Logik fest^). Ihr entnehmen wir die Begriffsbestimmung: Urteilen" heißt, von einem Gegenstände etwas aussagen, was diesem als Eigenschaft (oder Zustand, Veränderung) oder als Beziehung zukommt. Der Gegenstand ist das logische Subjekt, die Aussage das logische Prädikat.Gültig" sind zunächst die denknotwendigen" Urteile. Dahin gehören vor allem die mathematischen Urteile, wie 2x2 = 4; wir können sie nicht verneinen, ohne in Widersinn zu geraten. Gültig sind aber auch zahlreiche Urteile, deren Inhalt wir ohne Selbstwiderspruch anders denken könnten, die aber durch einfache Wahrnehmung, planmäßig'e Beobachtung odergeschichtlicheÜberlieferungsichergestellt sind. Als Beispiele seien Sätze genannt wie folgende: Hier vor mir liegt ein Buch" ; ein Körper, der sich in der Luft fortbewegt, erleidet einen Widerstand, der um so größer ist, je schneller die Bewegung ist" ; Napoleon hat die Österreicher bei Wagram besiegt". Wir können sie als die tatsächlich gültigen" den notwendig gültigen" gegenüberstellen. Schon Leibniz (16461716) hat so die vérités de fait (Tatsachenwahrheiten) von den vérités de raison (Vernunftwahrheiten) unterschieden. Die allgemeine Formel der ersteren lautet: Es ist so", die der zweiten: es muß so sein".Messer, Einlührung in die Erkenntnistheorie.1