Bővebb ismertető
I. Einleitung
Die anhaltende politische Praxis sulczessiver Fortschreibungen der bisherigen Integra-tionslogilc zwischen Vertiefung und Erweiterung hat ihre funktionalen Grenzen erreicht. Die stetige Ausdehnung der supranationalen Regelungsbefugnisse auf immer neue Politilcfelder und klassische Aufgabendomänen nationalstaatlicher Souveränität hat entscheidend zur wachsenden Interessenheterogenität im europäischen Mehrebenensystem beigetragen. Neben die Einbindung der mitgliedstaatlichen Regierungen sind als Gegenreaktion wachsende Beteiligungsansprüche politischer und sozialer Akteure im europäischen Entscheidungsgefüge getreten, die sich in den Schlagwörtern vom »Europa der Regionen« oder vom »Europa der Bürger« manifestiert haben. Zu dieser vertikalen Ausdifferenzierung und Komplexitätssteigerung europäischer Politikgestaltung in materieller und institutioneller Hinsicht tritt hinzu, daß die Osterweiterung inzwischen konkrete Gestalt annimmt. Der Gipfel von Luxemburg (12./13. Dezember 1997) hat sechs Monate nach Abschluß der Regierungskonferenz zur Revision des Maastrichter Vertrages in Amsterdam (16./17. Juni 1997) den Rahmen für den Beitrittsprozeß der zehn mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten und Zyperns abgesteckt. Damit wird aber horizontal nicht nur eine deutliche Zunahme der Mitgliederzahl absehbar. Vielmehr zeichnet sich vor allem durch den Beitritt der Transformationsländer Mittel- und Osteuropas eine weitere deutliche Verschärfung von Konfliktlinien und Interessengegensätzen zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten ab. Sowohl für die Sicherung der Arbeits-als auch der Akzeptanzfähigkeit der Europäischen Union gebieten all diese Entwicklungslinien grundlegende institutionelle und strukturelle Reformen, soll der Integrationsprozeß seine bislang schwerste Belastungsprobe zur Jahrtausendwende bestehen.
Definitiv bedeutet der Luxemburger Beschluß über die Strategie der Beitrittsverhandlungen, mit dem die Aussicht auf eine deutlich größere Europäische Union mit zunächst 21, schließlich aber 26 oder sogar mehr Mitgliedern in greifbare Nähe rückt, daß solche Projekte, die auf die Schaffung eines europäischen Bundesstaates in Gestalt der »Vereinigten Staaten von Europa« abzielten, auch langfristig kaum mehr realisierbar erscheinen. Gleichwohl sind die sukzessiven Revisionen des Vertragswerkes durch die Suche nach einem Gleichgewichtszustand zwischen dem notwendigen Maß europäischer Einheit und supranationaler Handlungsfähigkeit einerseits sowie der Sicherung größtmöglicher mitgliedstaatlicher (und regionaler) Vielfalt andererseits gekennzeichnet, der jedem föderalstaatlichen System als Leitbild zugrundeliegt. Dabei haben sich allerdings in der Phase zwischen der Unterzeichnung des Maastrichter Vertrages und des Amsterdamer Vertragsentwurfes grundlegende Gewichtsverschiebungen ergeben. Stand noch in der Ratifikationsdebatte zu Maastricht die Besorgnis um ein Übermaß an Zentralisierung auf