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Vorwort der Herausgeber
Vorwort der Herausgeber
Europa stellt die Weichen für seine Zukunft. Die politischen und wirtschaftlichen Verschiebungen der letzten Jahre haben die europäische Integration entscheidend verändert. Vier Schlagworte kennzeichnen diesen umfassenden Wandel: die Vollendung des Binnenmarktes, der Vertrag von Maastricht, die Erweiterung der Europäischen Union sowie die Gestaltung des Umbruchs in Mittel- und Osteuropa.
Die Europäische Union steht im Mittelpunkt dieser Entwicklungen. Sie ist längst zum Stabilitätspol, zum zentralen Orientierungspunkt der gesamteuropäischen Kooperation geworden. Und dennoch: Im gleichen Augenblick, in dem der Versuch unternommen wurde, diese Gemeinschaft handlungsfähiger zu gestalten, hat die Diskussion um den Vertrag von Maastricht ein großes Fragezeichen über die Weiterentwicklung dieser Schicksalsgemeinschaft gestellt. Die mythologische Undurchschaubarkeit dieses Vertragswerkes hat Zweifel daran aufkommen lassen, ob die Wünsche und Sorgen der Europäer angemessen wahrgenommen werden. In der Debatte ist deutiich geworden, daß die notwendige Dynamik des europäischen Einigungsprozesses nur durch die breite Zustimmung der Bürger legitimiert werden kann.
In dieser 5. völlig überarbeiteten Auflage wird konsequent der neue, durch den Vertrag über die Europäische Union eingeführte, Sprachgebrauch für die Organe und die verschiedenen Politikbereiche umgesetzt. So legte der Vertrag den Grundstein für die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaften, bestehend aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG), zur Europäischen Union (EU). Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde mit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages am 1. November 1993 offiziell in Europäische Gemeinschaft umbenannt, der EWG-Vertrag in EG-Vertrag. Die Europäische Union umfaßt nun neben diesen drei Gemeinschaften auch die beiden intergouvemementalen Politikbereiche Justiz und Inneres sowie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Somit wird weiterhin der Begriff Europäische Gemeinschaft (EG) benutzt, um auf den ersten Teilbereich der Europäischen Union Bezug zu nehmen.
Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften ist mit Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union zum »Rat der Union« geworden, die Kommission zur »Europäischen Kommission«, der Gerichtshof zum »Europäischen Gerichtshof«.
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