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VorwortAm 3. Dezember 1953 hat die Kommission für vordringliche sozialpolitische Fragen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die unter dem Vorsitz von Herrn Professor Dr. Mackenroth in Darmstadt tagte, dem Antrag zugestimmt, die ideologische Entwicklung der sozialen Hilfseinrichtungen in den für uns wichtigen Ländern zu erforschen". Es hat lange Zeit gebraucht, bis ein Autor gefunden war, der nicht nur die Voraussetzungen für die Arbeit erfüllte, sondern auch bereit war, dieser Darstellung einige Jahre zu widmen, um einmal das Material für die Arbeit zusammenzutragen, und es dann unter dem Gesichtspunkt der führenden Tendenzen und Ideen zu ordnen und schließlich das Ganze in einer übersichtlichen Zusammenfassung so darzustellen, daß eine lesbare Erzählung daraus würde. Frau Dr. B r e m m e hat insgesamt etwa drei Jahre auf diese Arbeit, die nunmehr abgeschlossen vorliegt, verwendet.Es hegt in der Natur der Sache, daß die Darstellung der sozialen Systeme Englands und Frankreichs nicht in allen Einzelheiten vollständig sein kann; auch mußte sich die Ideengeschichte, auf die es ja vor allem ankam, auf das wichtigste beschränken. Denn nur durch strenge Auswahl der wichtigsten Tendenzen und eine gegenüber der tatsächlichen Fülle des nationalen Lebens dieser Länder sehr vereinfachte Kausalität konnte die Frage nach der Motivation der sozialpolitischen Systeme mit einiger Sicherheit so beantwortet werden, daß zugleich der Gegensatz der beschriebenen Länder wie auch der Unterschied der deutschen Entwicklung greifbar wird. Soziologische Aspekte, politische Wissenschaft und Sozialpolitik waren dabei miteinander zu verschmelzen.Bei der ersten Planung der Arbeit schwebte uns vor, daß nicht nur diese beiden Länder, sondern alle wichtigen westeuropäischen Nachbarn in die Vergleichsarbeit einbezogen werden sollten. (Inzwischen sind solche weiteren Monographien geplant.) Vor allem aber hofften wir damals, daß diese systematischen Untersuchungen auch dazu anreizen würden, für die Politik der sozialen Sicherheit in Deutschland die selbstkritische Analyse des Gewordenen aus den zugrunde liegenden politischen Entwicklungen und Tendenzen und ihrem Nationalcharakter herzuleiten. Dafür war eine bescheidene Vorarbeit für die Beschreibung der unmittelbaren Motive der deutschen Gesetzgebung in den letzten achtzig Jahren von der Kommission der Forschungsgemeinschaft in Gang gebracht worden: die 1955 abgeschlos-