Bővebb ismertető
In der demokratischen Gesellschaft ermöglicht Kulturpolitik Produktion, Distribution und Rezeption von künstlerischen Prozessen, dient der Partizipation, Interaktion und Kommunikation im kulturellen Austausch. Bis in die Mitte der 50er Jahre galt Kulturpflege als eine politische Leitvorstellung des westdeutschen Staates. Seither gibt es eine Diskussion um Kulturpolitik als Pflichtaufgabe oder als freiwillige Leistung zur Gestaltung der kulturellen Versorgung durch den Bund, die Länder und die kommunalen Gebietskörperschaften. Gmndlage einer öffentlichen Kulturpolitik ist auch nach der Wiedervereinigung der Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, in dem die Freiheit der Kunst proklamiert wird. Der Staatskultur der Nationalsozialisten wird ein Kulturstaat gegenübergestellt, wie es das Bundesverfassungsgericht allgemein als Staatszielbestimmung definiert hat. Darauf aufbauend ist das Recht auf Kultur auch in den verschiedenen Länderverfassungen verankert. In Artikel 6 der Niedersächsischen Verfassung heißt es z.B., dass Land, Kreise und Kommunen Kultur schützen und fördern. Die sog. Kulturhoheit der Länderjchränkt die kulturpolitische Kompetenz des Bundes ein, um einer zentralistischen Politik vorzubeugen und die Pluralität in der Definition, was Kultur ist und wie sie zu fördern sei, zu ermöglichen. Der Kulturföderalismus drückt sich auch in den Größenordnungen aus, die Kulturförderung in Deutschland quantifizieren. 15 % der Ausgaben für Kultur des Bundes stehen 42 % der Länder und 43 % der Kommunen gegenüber
Eine weitere rechtliche Grundlage für Kulturpolitik stellt der Artikel 35 des Einigungsvertrages der Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen Demokratischen Republik aus 1990 dar Dort wird festgeschrieben, dass die kulturelle Substanz in den neuen Bundesländern keinen Schaden nehmen dürfe und sich das vereinte Deutschland neben seinem politischen Gewicht und seiner wirtschaftlichen Leistungskraft auch seiner Bedeutung als Kulturstaat verpflichtet fühlen muss. Mit dem Maastrichter Vertrag der Europäischen Union (EU) von 1992 wird die Kulturpolitik in Europa erstmals beschrieben. Artikel 128 (Artikel 151 im Amsterdamer Vertrag) konstatiert, dass die EU auch einen Beitrag zur Entfaltung der Kultur in den Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes zu leisten hat.
Kulturpolitik in Deutschland ist in erster Linie Kommunalpolitik. Rahmenbedingungen setzen die Kulturausschüsse der Kommunen und der Länder sowie in zunehmendem Maße auch die Künstler und Kulturschaffenden mit ihrer Lobbytätigkeit. Der Deutsche Kulturrat arbeitet als Dachverband von mehr als 200 Bundesverbänden und versteht sich als kulturpolitisches Forum der Kunst- und Medienbemfe, der Kulturwirtschaft, der Kunstwissenschaft, der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlungen. In Zeiten rigider Mittelkürzungen der öffentlichen Hand