Bővebb ismertető
Arbeitsmedizin
Das Wort „Arbeitsmedizin" mag manchem neuartig erscheinen und vielleicht zum erstenmal begegnen. In engen Fachkreisen ist es mehr und mehr gebräuchlich geworden und schließlich auf dem Internationalen Kongreß für Unfallmedizin und Berufskrankheiten zu Lyon im Jahre 1929 allgemein anerkannt worden. Es befaßt sich die Arbeitsmedizin ausschließhch mit dem arbeitenden Menschen.
Die Lehre von den Körperfunktionen benennt einen besonderen Zweig Arbeitsphysiologie. Sie ist ohnehin wesentlicher Inhalt vieler physiologischer Untersuchungen, wenn zu unterscheiden ist zwischen dem Menschen in Ruhe und in Arbeit, und findet z.B. auf dem Gebiete der Ermüdungsforschung seine stärkste Ausprägung. Die durch Erwerbsarbeit verursachten krankhaften Veränderungen, die überwiegend als Berufskrankheiten auftreten, erfüllen die Arbeitspathologie. Die Arbeitshygiene schließlich, früher unter der Bezeichnung ,,Gewerbehygiene" fast volkstümlich geworden, ist mit ihren Erkenntnissen und Methoden die Grundlage des heute alle Arbeitsverrichtungen in sämtlichen Berufsgruppen umfassenden Arbeitsschutzes. Die Arbeitsmedizin stellt eines der interessantesten Fächer dar; sie läßt kein Sondergebiet der Medizin unberührt. Engste Verbindungen mit den schaffenden Menschen und den Betriebsstätten selbst werden unterhalten, und es besteht eine Verknüpfung mit wechselvollen technologischen und soziologischen Fragen.
Unvergessen muß es immer bleiben, daß an der Wiege des Arbeitsschutzes Ärzte standen. Ihre Feststellungen über die vernichtenden Wirkungen der gewerblichen Kinderarbeit, welche sich in den nach Einführung der Dampfmaschine stark entwickelten Industriezentren des Rhemlandes schon im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts zeigten, gaben mit den hierdurch bedingten Beeinträchtigungen der Körper Verfassung und der Leistungsfähigkeit für das ganze Leben den Anstoß zur Entstehung einer Gewerbeaufsicht in Deutschland (s. S. 98).
Beachtliche ärztliche Einzelleistungen traten mehr und mehr gerade durch Veröffentlichungen auf dem Gebiete der einstigen Gewerbehygiene in Erscheinung. Die in einem stillen Übereinkommen begründete Patenschaft der Ärzte in der früheren Gewerbeaufsicht wirkte sich aber, dem Charakter solcher Beziehungen entsprechend, praktisch nur dahin aus, daß ein verständlicher fördernder Einfluß bestand und wohl von Zeit zu Zeit Beratungen erfolgten. Erst als dem Drängen aufgeschlossener sozialempfindender Menschen nachgegeben wurde, und auch Ärzte in die Arbeitsaufsicht selbst eintraten (s. S. 98), war der Boden für eine tiefgründige Betätigung gegeben. Durch die Beobachtung der Beanspruchung des Arbeiters in den Betrieben selbst, durch lau-