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Begriffliches und Geschichtliches.
Erster Teil. Begriffliches und Geschichtliches.
I. Kapitel.
Begriiriiches.
A. Begriff und Funktion des Bankwesens.
Aufgabe vorliegender Arbeit ist es, die Organisation der deutschen Kreditbank nach ihren privat-wirtschaftlichen wie volkswirtschaftlichen Wesenheiten zu umreißen — die Eigenart eines einmaligen Gebildes, wie es vor fünfzig Jahren in dieser Art nicht war und in fünfzig Jahren so nicht mehr sein wird. Wir haben seine Lebensäußerungen zu verstehen teils aus den privatwirtschaftlichen Erwägungen der Beteiligten — des Bankersdes Bankkunden — teils in seinen Wechselwirkungen mit den sozialen Zusammenhängen der Umwelt und der Vorwelt. Beide Betrachtungsweisen, die Frage nach dem privatwirtschaftlichen Zweck und der volkswirtschaftlichen Funktion, sind möglichst scharf zu scheiden — ein Grundsatz, den wir dem leider zu früh dahingegangenen Schönitz^) verdanken. In abermals scharfer Scheidung und unter bewußter Hervorhebung der letzten überwirtschaftlichen Zielsetzung rollen wir auch die Frage der „Gesundheit" unseres Bankwesens auf. In einer Arbeit, die von Praktikern und solchen, die es werden wollen, gelesen wird, ist eine derartige „praktische" Stellungnahme von weitreichender Verantwortlichkeit und nicht zu umgehen. Mit diesen bewußten Werturteilen, welche wegen Allgemeingültigkeit des nationalpohtischen Zieles selber auf Allgemeingültigkeit Anspruch haben, verwechsle man nicht die zahlreich auftauchenden privatwirtschaftlichen Sollsätze — rein tatsächhche Feststellungen: Welche Regeln leiten erfahrungsgemäß den Banker im Interesse der Rentabilität des Betriebs?
Auszugehen ist von dem unbestimmten Begriff der „Bank", wie ihn das tägliche Leben braucht, um ihn im Laufe der Arbeit mit bestimmtem und wissenschaftlich geklärtem Inhalt zu erfüllen. Aber sobald wir jenen Ausgangspunkt suchen, begegnen wir einer Schwierigkeit: Ist aUe Geschichte ein Strom, so sind Begriffe ein gedankUches Netz, das wir im Strome aufspannen. Die Wellen kommen und gehen, das Linienwerk zeigt nicht an: Woher? wohin? Versuchen wir es, Begriffe zu bilden, welche alle geschichUichen Stufen des zu umschreibenden Tatsachenbestandes mitumfassen sollen, so kommen wir zu allgemeinsten.
1) „Banker" ein für allemal statt des veralteten „Banquier".
Schönitz, Wesen und Bedeutung des privatwirtschaftlichen Gesichtspunktes in der Sozialökonomie (Die private Unternehmung, I. H.). Mannheim, J. Bensheimer, 1914. M. Weyermann und H. Schönitz, Grundlegung und Systematik einer wissenschaftlichen Privatwirtschaftslehre und ihre Pflege an Fachhochschulen. Karlsruhe, Braun, 1912.