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Vorwort zur 2. Auflage.
Gemäß den vom Preußischen Landesgesundheitsrat — nach mehrjähriger Beratung des in der Preußischen Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durch Verfasser 1929 aufgestellten Entwurfes — 1932 verabschiedeten „Hygienischen Leitsätzen für die Trinkwasserversorgung" sind an Trink- und Wirtschaftswasser eine Reihe von hygienischen Anforderungen zu stellen. Vor oder bei dem endgültigen Ausbau einer Versorgungsanlage für Trink- und V/irtschaftswasser, spätestens aber vor der Verwendung ihres Wassers für diese Zwecke muß man also die Frage prüfen, ob das im Einzelfalle vorgesehene oder erschlossene Wasser den zu stellenden hygienischen Anforderungen dauernd genügt. Um dies beurteilen zu können, muß man zunächst das Wasser auf seine Beschaffenheit prüfen, in gesundheitlicher Hinsicht vor allem durch bakteriologische Untersuchung, in a 11 g e m e i n h y g i e-n i s c h e r Hinsicht sowohl physikalisch wie chemisch wie