Bővebb ismertető
Vorwort
Die Durchsetzung der technischen Revolution erfordert in erhöhtem Maße die materielle Sicherung in NE-Metallen zur Herstellung weltmarktfähiger Erzeugnisse in Qualität und Sortiment. Das Herstellungsprogramm für NE-Metalle gibt eine zusammengefaßte Übersicht über NE-Blockmetalle und Halbzeuge, die in den Betrieben der DDR hergestellt werden.
Mit dem Herstellungsprogramm für NE-Erzeugnisse wollen wir die Forderung der Verbraucher bei der Auswahl zweckmäßigster NE-Erzeugnisse im Interesse einer volliswirtschaftlich richtigen Verwendung unterstützen. Es Avurde von der ehemaligen
VVB NE-Metallindnstrie Eisleben für NE-Block-Metalle
und dem
VEB Vereinigte NE-Metall-Halbzeugwerke Hettstedt für NE-Halbzeuge ausgearbeitet.
Das Herstellungsprogramm beinhaltet alle in den Werken der DDR herstellbaren Blockmetalle und Halbzeuge aus NE-Metallen, soweit sie standardisiert sind, sich ein Standard in der Ausarbeitung befindet oder die Standardisierung vorgesehen ist. Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Regelung sind gekennzeichnet.
Spezifisches Importmaterial wurde nicht aufgenommen.
Die Zuordnung des vom Staatlichen Metallhandel vertriebenen Sortimentes zu den einzelnen Großhandelsbetrieben ist dem bereits vorliegenden Handelsprogramm „Metallurgie" Teil II zu entnehmen.
Das Inhaltsverzeichnis gibt eine genaue Übersicht über Gliederung und Inhalt des Herstellungsprogramms; Auszüge aus den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen über Bestellwege und Bestelltermine, allgemeine Lieferbedingungen, Mindest-bestellmengen usw. sollen den Materialversorgern ilire kommerzielle Tätigkeit erleichtern.
Für die Bezeichnung der einzelnen Werke wurden Zahlen gewählt. Eine Erläuterung hierfür ist im Herstellungsprogramm enthalten.
Die Aufteilung der Erzeugnisse auf die Herstellerwerke ist niclit endgültig. Im Interesse einer komplexen Rationalisierung werden in den Produktionsbetrieben ständig Sortimentsveränderungen zur Konzentration der Produktion vorgenommen.
Aus der Angabe des Herstellerbetriebes ist keine Lieferverpflichtung von einem bestimmten Lieferwerk abzuleiten.