Bővebb ismertető
Zur Einführung
Das Büchlein „Kinder des Lichtes" wurde 1960 im Auftrag der bischöflichen Ordinariate und Kommissariate der DDR erarbeitet und erschien 1968 in einer Neubearbeitung.
Es ist ausdrücklich bestimmt zur Bu6- und eucharistischen Erziehung von Kindern des 1. Schuljahres.
Die Ordinarienkonferenz der DDR hat als normales Altér für den ersten Empfang des Bufísakraments und der heiligen Eucharistie das 2. Schuljahr empfohlen.
Nach CIC Can. 854 § 5 sind die Seelsorger verpflichtet, die Kinder nach Erlangung des Vernunftgebrauchs so bald als möglich zu den heiligen Sa-kramenten zu führen. Es ist nicht einzusehen, weshalb Kinder im schul-fáhigen Altér das dafür nötige Verstándnis noch nicht besitzen sollten. Nach dem Dekret „Quam singulari" Pius' X. vom 8. August 1910 sind notwendige Voraussetzungen: eine kindliche Liebe zum Heiland und das dem entspre-chenden Altér angepafíte Wissen um die wichtigsten Heilswahrheiten sowie das Vermögen, die heilige Eucharistie von gewöhnlicher Speise zu unter-scheiden. Nach den mit der rechtzeitigen privátén Erstkommunion im Vor-schulalter gemachten Erfahrungen kann dies schon im 5./6. Lebensjahr er-reicht werden. Zur jahrgangsweisen Vorbereitung auf den Sakramenten-cmpfang ist das 2. Schuljahr (nicht das erste!) wohl am besten geeignet. Manche Schwierigkeiten, die der Katechet aus dem 3. Schuljahr kennt, fallen im 2. Schuljahr kaum ins Gewicht.
Als zusátzliche Voraussetzungen sind allerdings noch zu nennen: Das Kind, das im 2. Schuljahr zur Erstkommunion geführt werden soll, mufi im 1. Schuljahr einigermaCen regelmáfiig die Glaubensstunde und den Gottes-dienst besucht habén; ferner ist bei der relativ geringen Selbstándigkeit der 7jáhrigen Kinder die Unterstützung durch die Eltem notwendig; diese Iáik sich bei entsprechender Aufforderung und Anleitung in Elternabenden in den meisten Fállen auch tatsáchlich erreichen.
Die Erteilung des Sakramentenunterrichts im 2. Schuljahr fordert auch vom erfahrenen Katecheten eine Vorbesinnung inhaltlicher und methodischer Art. Man kann nicht die Sakramentenunterweisung für das dritte Schuljahr einfach auf das zweite übertragen. Das sieben- oder achtjahrige Kind unter-scheidet sich phasenmáBig sehr von dem nur um ein Jahr álteren. Es ist noch wesentlich verspielter, denkt und lernt konkreter, und auch seine Merk-