Bővebb ismertető
ZIEL DES KONZILS UND DER LITURGIEKONSTITUTION
Eine Überlegung über die katechetischen und religionspädagogischen Aufgaben, die sich aus der Constitutio de sacra liturgia vom 4. Dezember 1963 ergeben, wird auszugehen haben von der Zielsetzung des Zweiten Vaticanums überhaupt.
Das von Johannes XXIII. einberufene Konzil hatte von Anfang an ein pastorales Ziel; die Liturgie-Konstitution selbst wiederholt dies einleitend nochmals: Es ist Aufgabe des Konzils, „das christliche Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen" Es geht dem Konzil um die Vertiefung des christlichen Lebens in der Kirche, daher auch um eine Anpassung kirchlicher Einrichtungen, soweit sie dem Wechsel der Zeit unterworfen sind, an die Notwendigkeiten unseres Zeitalters; damit aber soll gefördert werden, was zur Einheit aller an Christus Glaubenden dient, und gestärkt werden, was immer den Weg in den Schoß der Kirche erleichtern kann.
In dieser Blickrichtung muß auch die Liturgie-Konstitution selbst gesehen werden. In ihrer Aufgabenstellung ist sie ganz deutlich und ausdrücklich der Zielsetzung des Konzils eingeordnet: weil das christliche Leben vertieft werden soll, sieht es das Konzil als seine Aufgabe an, in besonderer Weise um die Erneuerung und Pflege der Liturgie besorgt zu sein Daher hat es Grundsätze beschlossen, die in ihrer Verwirklichung dem ge-
' LK L Vgl. dazu B. Fischer, Das pastorale Anliegen der Liturgiekonstinition. In: LJ 15 (1965) 65—78. — /. A. Jungmann, LK-Kommentar 14 f. » LK 2.