Bővebb ismertető
Vorwort
Die erbrechtlichen Bestimmungen sind für juristische Laien nicht einfach zu verstehen. Man muß sich durch einen Wust von Gesetzestexten hindurchquälen, abgefaßt in einem unverständlichen Beamtendeutsch, in verschachtelten, oftmals verschrobenen Satzgebilden für Sachverhalte, die in vielen Fällen gar nicht so kompliziert sind, wie sie sich im akademischen Juristenjargon anhören. Kein Wunder, daß jemand leicht die Lust verliert, sich mit der rechtlichen Fachliteratur zum Thema „Erbrecht" abzugeben.
Manchmal sind die juristischen Kommentare zu den einzelnen Gesetzestexten noch schwieriger zu verstehen als der Paragraphenwortlaut selbst. Die Verfasser solcher Texte, meist Jurisprudenzprofessoren, scheinen zu glauben, daß sie ihr gesammeltes Lehrstuhlwissen in den Kommentaren unterbringen müssen. Aus Angst vor den „böhmischen Dörfern" der Juristen schalten die Hinterbhebenen in einem Todesfall lieber gleich einen Rechtsanwalt oder Notar ein, um sich über ihre Rechte und Pflichten als Erben beraten und aufklären zu lassen.
Meist werden dem „normalen" Sterblichen in der Anwalts- oder Notariatskanzlei wiederum Paragraphen und Gesetze vorgetragen, die er nur schwer versteht. Dieser Ratgeber will eine Lücke schließen. Er möchte alle wesentlichen Begriffe und Bestimmungen des Erbrechts in einfacher und verständlicher Form zur Sprache bringen, damit sich auch rechtsunkundige Bürger mit erbrechtlichen Fragen vertraut machen können, bevor sie den juristisch geschulten Experten aufsuchen.
München, im Mai 1992 Jutta Giese