Bővebb ismertető
Ich möchte als Bodenkundler vor allém zu den vorliegenden Entwürfen eines Bundesgesetzes zum Schutz des Bodens (BBodSchGEntwurf, 1992) sprechen. Mit diesem Gesetz soll ein Rahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung wichtiger Bodenfunktionen geschaffen werden (wobei allerdings die Altlastenproblematik im Vordergrund steht). Nach Töpfer (1993) soll es auch die Basis für eine Technische Anleitung (TA) Boden geben. Ich fuBe dabei sehr wesentlich auf einer Stellungnahme, die seitens der Arbeitsgruppe Bodenschutz der DBG erarbeitet wurde. Letztlich gebe ich aber meine persönliche Meinung wider. Ein Boden ist Teil der belebten obersten Erdkruste? er ist nach untén durch festes oder lockeres Gestein, nach oben durch eine Pflanzendecke oder die Atmospháre begrenzt, wáhrend er seitlich meist gleitend in benachbarte Böden übergeht. Er ist ein Naturkőrper. Er reicht nach untén so weit wie das Ausgangsgestein verándert wurde bzw. in der Regei belebt ist. Die Böden des ostholsteinischen Hügellandes sind z. B. vor allém infolge Sulfidoxidation 4 - 6 m tief verándert, tropische Ferralsole können 50 m máchtig sein. Aus praktischen Gründen erfolgt die Bodenerhebung bis 2 m Tiefe. Ein Boden ist in Horizonté gegliedert, die sich in Morphe, Mineralbestand,HumuskörperAustauschverháltnissen und Organismenbesatz unterscheiden. Die Horizonté und damit der Boden als Ganzes sind das Ergebnis bodenbildender Prozesse (Verwitterung und Mineralbildung, Zersetzung und Humifizierung, Gefügebildung und Verlagerungen): Die Prozesse dauern an, ein Boden verándert sich stetig. Der Mensch beeinfluBt diese Vorgánge und damit Bodeneigenschaften durch Nutzung, teils bewuBt durch Düngung, Lockerung oder Entwásserung, teils unbewuBt durch Befahren oder mit dem "sauren Regen". Er zerstört aber háufig auch diesen