Bővebb ismertető
0800
§§ 1-2
Fernmeldeanlagen
I. Gültigkeit
§ 1
Geltungsbeginn
a) Diese Bestimmungen gelten ab 1. Márz 19631).
b) Die bisherigen Vorschriften VDE 0800/1.53 werden am 28. Február 1965' ungültig. Im Bau befindliche Anlagen dürfen innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Gültigiwerden der neuen Bestimmungen nacb den bisherigen Vorschriften fertiggestellt werden.
c) Bereits bestehende Anlagen sowie Ersatz- und Ergánzungsteile dafür, die ohne wesentliche Anderung der Anlage nicht durch diesen Bestimmungen entsprechende Teile ersetzt werden können, dürfen weiter betrieben bzw. verwendet werden, weirn sie den bis-her gültigen Bau- und Prüfvorschriften genügen und wenn das Be-lassen des bisherigen Zustandes keinen so erheblichen MiBstand bedeutet, daB das Leben oder die Gesundheit von Personen gefáhr-det oder eine erhebliche Brand- oder Explosionsgefahr herbei-geführt wird.