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- 4 -Parlament. PräsidialratAn der Spitze des Staates steht das Parlament, nach unserer Verfassung ist es "das oberste Organ der Staatsmacht und der Volksvertretung der Ungarischen Volksrepublik". Das Parlament ist das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ, es garantiert die verfassungsmässige Ordnung der Gesellschaft, legt den Volkswirtschaftsplan, den Staatshaushaltsplan fest, bestimmt die Grundsätze der Regierungstätigkeit. Das Parlament wählt den Präsidialrat, den Ministerrat, den Vorsitzenden des Obersten Gerichts und den Generalstaats anwalt Wichtige Organe des Parlaments sind die ständigen Parlamentsausschüsse, die die Arbeit des Parlaments durch Kontrolle, Begutachtung und Einbringung von Vorschlägen unterstützen.Danach folgt in unserem Staatsaufbau der Präsidialrat 'der die Rechte des Staatsoberhauptes ausübt. Diese aus 21 Mitgliedern bestehende Körperschaft versieht die Rechte des Parlaments zwischen zwei Sitzungsperioden, mit der Einschränkung dass sie keine Verfassungsänderung vornehmen kann. Ausserdem schliesst der Präsidialrst internationale Verträge ab, wählt die Berufsrichter, ernennt und empfängt die Botschafter, verleiht Orden, übt das Begnadigungsrecht aus, schlägt Gesetze vor, verfasst gesetaeskräftige Verordnungen, setzt die Wahlen fest und beruft das Parlament ein.Justiz, lüinisterratDas Oberste Gericht übt eine allgemeine prinzipeile Lenkung in der Justiz und Urteilsfällung aus, kann aber den einzelnen Gerichten in den konkreten Angelegenheiten keinerlei Anweisung erteilen, denn dss würde im Gegensatz zu dem verfassungsmässigen Grundprinzip der richterlichen Unabhängigkeit stehen. Neu bei den gerichtlichen Organen sind die vor kurzem in jedem Komitst eingerichteten gesonderten