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Selig- und Heiligsprechungen gehören - zumal diese nach der Meinung vieler Theologen Ausdruck der päpsdichen Unfehlbarkeit sind - zu den feierlichsten Amtshandlungen eines Papstes. Ihnen geht bekanndich immer der gründlich und streng geführte Selig- bzw. Heiligsprechungsprozeß und dessen erfolgreicher Abschluß voraus, wobei zuerst im Bischöflichen Informativprozeß und dann in dem an der Ritenkongregation bzw. (seit 1968) Hei-ligsprechungs-Kongregation geführten Apostolischen Prozeß das Leben und Sterben, die Schriften und Werke eines Verstorbenen und die Echtheit von Wundern, die auf die Fürsprache des betreffenden Menschen von Gott gewirkt worden sein sollen, von mehreren Richtern, dem Kirchenanwalt (»advocatus diaboli«) und hochrangigen Beisitzern beurteilt worden sind. Es galt bisher als besonderer Ruhm eines Pontifikates, wenn der betreffende Papst in seiner Regierungszeit möglichst viele und besonders bedeutsame Selige und Heilige den Gläubigen in der Kirche als Fürsprecher und Vorbilder vor Augen stellen und zur öffentlichen Verehrung freigeben konnte.
Unter diesem Aspekt ragen die ersten zehn Regierungsjahre des gegenwärtigen Papstes bereits über die Pontifikate seiner Vorgänger hinaus, denn Johannes Paul IL hat in diesen zehn Jahren bereits 90 Seligsprechungen und zwölf Heiligsprechungen vorgenommen und ist dabei - zum ersten Mal seit vielen Jahrhunderten - von der Tradition abgegangen, daß Selig- und Heiligsprechungen nur in Rom vorgenommen werden. Gar manchmal hat Papst Johannes Paul IL solche feierlichen Amtshandlungen an den wichtigsten Punkten seiner apostolischen Reisen durchgeführt und dabei eindringlich gezeigt, daß die Kirche Weltkirche ist und »aus allen Nationen und Völkern, aus allen Stämmen und Sprachen Menschen für Gott erworben hat« (vgl. Offb 5,9). Es ist nur schade, daß all die vielen Seligen und Heiligen aus den verschiedensten Nationen und Sprachen, Altersstufen und Berufsständen, die Johannes Paul IL zur Ehre der Altäre erhoben hat.