Bővebb ismertető
1. Zur Rolle der Arbeitsorganisation im Gesundheitswesen
Von Joachim Walther
)
Die Organisation der Arbeitstätigkeit ist jedem Arbeitsprozeß immanent.
Die zielstrebige Beschäftigung mit der bestmöglichen Organisation der
Pflegearbeit ist deshalb objektiv notwendig. Selbstverständlich ist der
Inhalt einer Arbeit das Primäre, die Organisation das Sekundäre. In der
Willenserklärung der Wissenschaftlichen Konferenz zu den nächsten und
perspektivischen Aufgaben des Gesundheits- und Sozialwesens bei der
weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft wird
betont:
„Wir gehen davon aus, daß die Qualität der medizinischen Arbeit in
erster Linie vom Wissen und Können, von der Aus- und Weiterbildung,
von der ethisch-moralischen Haltung und von der Einsatzbereitschaft der
Ärzte und Schwestern abhängt."
Damit wird die entscheidende inhaltliche Aufgabenstellung auch' für die
Krankenpflege charakterisiert.
Als zweiter großer Aufgabenkomplex wird aber sofort anschließend her-
vorgehoben :
„Durch sozialistische Gemeinschaftsarbeit und zielstrebige Anwendung
der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation im Gesundheits- und Sozial-
wesen wollen wir die uns zur Verfügung gestellten Kräfte und Mittel
mit höchstem Nutzen für die Bürger einsetzen." ([19], S. 2) Damit ist die
Organisationsproblematik als zweiter großer gesellschaftlicher Auftrag
auch für die Krankenpflege umrissen.
Diese einleitenden Bemerkungen zum Stellenwert der Organisation der
Arbeit sind von grundsätzlicher Bedeutung für die Behandlung von Or-
ganisationsproblemen, da keinesfalls der Eindruck entstehen darf, daß
die Organisation sich verselbständigt, daß sie losgelöst vom Inhalt der
Arbeit betrachtet werden kann. Die Ausübung der Medizin und der pfle-
gerischen Betreuung Kranker war stets mit der Bewältigung von arbeits-
organisatorischen Aufgaben verbunden. Die Arbeitsorganisationsformen
im Gesundheitswesen entsprechen den jeweils gegebenen gesellschaft-
lichen Verhältnissen. Die herrschenden religiösen Dogmen hatten jahr-
hundertelang entscheidenden Einfluß auf Ausbildung, Ausübung und An-
sehen medizinischer Berufe. Meist blieb die arbeitsrechtliche Ausgestal-
tung der Tätigkeit der Mitarbeiter im Gesundheitswesen weit hinter dem
in anderen volkswirtschaftlichen Zweigen zurück. So wurde beispiels-
weise die Verordnung über die Arbeitszeit in Krankenanstalten vom
13. 2. 1924, die eine 60-Stunden-Arbeitswoche ohne Berücksichtigung des
Bereitschaftsdienstes festlegte, erst nach der Zerschlagung des faschisti-
schen Deutschlands außer Kraft gesetzt. ([14], S. 59 u. 165)
Zur wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (WAO) im Gesundheitswesen
stellen KANEP/LIPOVECKAJA/LUKJANOV fest: „Die WAO ist das
Hauptanwendungsgebiet der sozialistischen Arbeitswissenschaften, sie
ist primär einer der Zweige der ökonomischen Wissenschaft und verfügt
über eine ausgeprägte angewandte Grundrichtung. In theoretisch-
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