Bővebb ismertető
EINLEITUNGNach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, im Frühjahr 1945, ist Österreich als selbständiger Staat wiedererstanden. Mit dem Staatsvertrag vom 15. Mai 1955, abgeschlossen zwischen Österreich und den Alliierten des Zweiten Weltkrieges, Frankreich, Großbritannien, der Sowjetunion und den USA, erlangte es seine volle Souveränität. Nach dem Abzug aller Besatzungstruppen beschloß das österreichische Parlament am 26. Oktober 1955 das Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität Österreichs. Seither ist Österreich bemüht, durch eine aktive Neutralitätspolitik zu internationaler Entspannung und Verständigung beizutragen. Es ist das Ziel der österreichischen Politik, ihr Handeln auf das Wohl des einzelnen Menschen abzustellen. Humanitäres Wirken zählt zu ihren primären Aufgaben. Die Hilfe für Flüchtlinge und Emigranten ist ein bedeutender Teilaspekt der menschlichen Verpflichtung, die Österreich freiwillig auf sich genommen hat und zu der es sich bekennt. Die geographische Lage, historische Gegebenheiten sowie humanitäre Traditionen ließen die Republik Österreich zu einer der größten und wichtigsten Relaisstationen der Flüchtlings- und Auswanderungsbewegung seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden. Aufgrund eigener leidvoller Erfahrungen, die in den Jahren 1933 bis 1945 viele Österreicher zur Emigration zwangen, sowie als immerwährendneutraler Staat fühlt Österreich eine besondere Verpflichtung, Flüchtlingen und Emigranten ohne Rücksicht auf deren Nationalität, Religion, Rasse, soziale Gruppenzugehörigkeit oder politische Überzeugung Asyl zu gewähren bzw. die Durchreise zu ermöglichen. Österreich hat den Vertriebenen und Displaced Persons der unmittelbaren Nachkriegszeit, als es selbst seine volle Unabhängigkeit noch nicht besaß, ebenso Asyl gewährt wie später den Flüchtlingen der Jahre 1956 (Ungarn), 1968 (CSSR) und 1980/81 (Polen) sowie allen, die vorher, dazwischen und nachher in einer menschlichen Zwangssituation oder aus Furcht vor politischer Verfolgung nach Österreich kamen.Österreich wird von seiner bisherigen liberalen Asylpolitik, die ein Aushängeschild und auch ein wichtiger Beitrag für die internationale Gemeinschaft ist, nicht abgehen. Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky sagte in der Erklärung der Bundesregierung vordem Nationalrat am 28. Jänner 1987 zum Thema Flüchtlingspolitik: Diese Politikhat Österreich seit der Stunde seiner Wiedererstehung als souveräner und freier Staat in großzügiger Weise verfolgt. Wir sehen in der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen nicht nur eine humanitäre Aufgabe, sie ist auch ein Beitrag, den unser Land im Dienste der internationalen Gemeinschaft leistet und der weithin Anerkennung und Würdigung gefunden hat."