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Palandt Bürgerliches Gesetzbuch [antikvár]

 
Vorwort zur 52. Auflage Bei dieser Auflage war der RedaktionsschluB des Allgemeinen Teils des BGB und des Schuldrechts Mitte September 1992, des Sachenrechts Anfang Október 1992 und der übrigen Bücher des BGB sowie der Nebengesetze Mitte Október 1992. Die seit Herbst 1991 ergangenen wesentlichen Entscheidungen und wichtiges Schrifttum wurden in allén Teilen der Kommentierung des Werkes eingearbeitet. Die Gesetzgebung wurde insoweit berücksichtigt, als sie beim AbschluB der Kommentierungsarbeiten verkündet war und spatestens am 1. 1....
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Vorwort zur 52. Auflage Bei dieser Auflage war der RedaktionsschluB des Allgemeinen Teils des BGB und des Schuldrechts Mitte September 1992, des Sachenrechts Anfang Október 1992 und der übrigen Bücher des BGB sowie der Nebengesetze Mitte Október 1992. Die seit Herbst 1991 ergangenen wesentlichen Entscheidungen und wichtiges Schrifttum wurden in allén Teilen der Kommentierung des Werkes eingearbeitet. Die Gesetzgebung wurde insoweit berücksichtigt, als sie beim AbschluB der Kommentierungsarbeiten verkündet war und spatestens am 1. 1. 1993 in Kraft treten wird. Das Recht der Europáischen Gemeinschaft, das in der Vergangenheit nur Wirtschaftsjuristen und europarechtliche Spezialisten interessierte, wird zunehmend auch fíir den Rechtsanwalt und Richter mit einem normálén" zivilrechtlichen Dezernat von Bedeutung. Im Allgemeinen Teil wurde daher in der Einleitung bei den Quellen des Privatrechts auch das Recht der EG berücksichtigt. Die Rechtsprechung, daB die Abtretung von Honoraransprüchen der Árzte, Rechtsanwalte und Steuerberater beim Praxisverkauf, aber auch die Mitübertragung der Patientenkartei und der Handakten gegen das gesetzliche Verbot des § 203 StGB verstöBt, wurde in die Kommentierung des § 134 eingearbeitet. Die Erlauterungen zu § 138 waren in Teilen schon wieder erneuerungsbedürftig; ausfíihrlicher behandelt wurde das Problem, wann die Schuldmitübernahme oder Bürgschaft eines einkommens- oder vermögenslosen Angehöngen gegen die guten Sitten verstöBt. Auch im Recht der Stellvertretung und im Verjahrungsrecht wurden einige Anmerkungen erneuert. In der Einleitung zum Allgemeinen Schuldrecht wurde der Beginn der Europáisierung des Schuldrechts dargestellt. Im übrigen war in diesem Abschnitt die culpa in contrahendo der Schwerpunkt der Neubearbeitung; erweitert und verbessert wurden vor allém die Erlauterungen der Fallgruppen unwirksamer Vertrage, der allgemeinen Lehren zur Fallgruppe inhaltlich nachteiliger Vertrage und der Eigenhaftung des Vertreters oder Verhandlungsgehilfen. In der Kommentierung des Schadensersatzrechts wurden einige Anmerkungen zum Zurechnungszusammenhang neu gefafit. Im übrigen waren hier wie auch in den Erlauterungen zu § 242 zahlreiche neue Entscheidungen und Literaturhinweise einzuarbeiten. Der Bundesbankdiskontsatz, nach der Rechtsprechung des BGH auch auBerhalb des Anwendungsbereiches von § 11 Abs. 1 VerbrKrG haufig Bemessungsgrundlage des Verzugsschadens, wird in einem Anhang zu § 246 in seiner Entwicklung seit 1980 dargestellt. Im Besonderen Schuldrecht wurden im Bereich des Mietrechts die Ausführungen zum Leasingvertrag neu aufgegliedert und überarbeitet. Daneben wurden einige Vorschriften neu kommentiert. Im arbeitsrechtlichen Teil des Dienstvertragsrechts waren kleinere Gesetzesanderungen zu berücksichtigen. Selbstverstandlich wurde die von der Rechtsprechung gepragte Weiterentwicklung dieser praktisch sehr wichtigen Materie im gebotenen Umfang nachvollzogen. Neubearbeitet wurde bei § 656 der fmanzierte Ehemaklervertrag und die Partnerschaftsvermittlung. Überabeitet wurden die Anmerkungen zur fehlerhaften Gesellschaft (§ 705), zur Bürgschaft (§ 765: Bestimmtheit der Hauptschuld; § 766: Schriftform, Bezugnahme), zur Beweislast bei arztlichen Behandlungsfehlern und bei Produktfehlern (§ 823). Mit Beispielen aus der Rechtsprechung wurden die Ausführungen zu den Mangeln beim Werkvertrag und beim Reisevertrag, bei der Persönlichkeitsrechtsverletzung und bei der Amtspflichtsverletzung angereichert. Darüber hinaus konnte der Entwurf der Bundesregierung zur Schaffung eines neuen § 648a (Bauhandwerkersicherungshypothek) abgedruckt und bereits kommentiert werden. Im Sachenrecht wurde in die Kommentierung des Immissionsschutzes (§ 906) umfangreiche Rechtsprechung eingearbeitet. Beim Eigentumsschutz (§ 1004) wurde auf die Problémánk der Briefkastenwerbung besonders eingegangen. Im Bereich des Erbbaurechts (ErbbRVO) und des Wohnungsrechts (§ 1093) wurden die Erlauterungen aufgrund zahlreicher neuer Rechtsprechung (z. B. zum Eigentümerwohnrecht) erganzt. Mit den neugefafiten Anmerkungen zur Sicherungshypothek und íhren Sonderformen (§§ 1184-1190) wurde die völlige Neukommentierung des Hypothekenrechts abgeschlossen. Wiederum erweitert wurden die Ausführungen

Termékadatok

Cím: Palandt Bürgerliches Gesetzbuch [antikvár]
Kiadó: C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung
Kötés: Fűzött keménykötés
ISBN: 3406369340
Méret: 170 mm x 250 mm
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