Bővebb ismertető
Vorwort
Der Parlamentarismus* ermöglicht den Gesetz gewordenen Ausdruck politischen Wollens eines Volkes; er zeigt sich sowohl in der Einrichtung der Gesetzgebung als auch in dem Inhalt ihrer Tätigkeit, d. h. sowohl institutionell als auch materiell. Der jeweiligen Staatsform nach, nämlich ob Monarchie oder Republik, werden die Bedingungen der Rechtssetzung jeweils verschieden und auch für das Regierungssystem mit ausschlaggebend sein. In dieser Sicht bestimmt der Parlamentarismus in gleicher Weise die Konstituierung der Staatsgewalt und die Repräsentation des Volkes; er gibt in einem demokratischen Rechtsstaat, dem Gesetzesstaat, dem Handeln des Staates die normative Grundlage.
Diese für den Staat wegweisende Funktion des Parlamentarismus zeigt sich besonders auf den Gebieten des öffentlichen Rechts, in welchen der Aufbau und die Aufgaben des Staates sich verdeutlichen. Der Parlamentarismus ist für das Leben in einem Staat von grundlegender Bedeutung und zeigt im gesetzten, insbesondere auch im öffentlichen Recht das Wollen der jeweiligen Politik an.
Das öffentliche Recht läßt die Ordnung eines Staates und auch auf einfachgesetzlicher Ebene dessen Ziele und Zwecke erkennen. In dieser Sicht gibt das Verfassungsrecht und das übrige öffentliche Recht auf einfachgesetzlicher Ebene sowohl die Zuständigkeit und Verantwortung des Staates als auch die Beziehung des Staates zum Einzelnen jeweils wieder. Dabei ist es bemerkenswert, wie nach der jeweiligen staatspolitischen Entwicklung eines Staates sich das Verfassungsrecht nach der Staatsform, dem Staatsaufbau, der Staatsorganisation und dem politischen Ordnungssystem, auch mehr oder weniger unter Wahrung der Rechtskontinuität, ändern kann, während das einfachgesetzliche Recht oft auch eine längere dauernde Geltung besitzt; darin zeigt sich auch die politische Entwicklung eines Staates und seines Volkes. Diese mehr allgemein gehaltenen Feststellungen gelten im besonderen auch für Österreich.
Österreich hat eine Beziehung von Parlamentarismus und öffentlichem Recht, welche in die Zeit zurückreicht, als nach der Märzrevolution 1848
* Siehe näher Helmut Widder, Parlamentarische Strukturen im politischen System — Zu Grundlagen und Grundfragen des österreichischen Regierungssystems, Berlin 1979.