Bővebb ismertető
87. Jahrgang
Budapest, Mittwoch, 28. Februar 1940
Nr. 47
MATTHIAS,
DER GERECHTE
Die Rede des Grafen Paul Teleki auf dem Corvin-Festbankett in Jköniglichcn Burg anläßlich 500. Jahreswende der Geburt des Königs Matthias, bildete den Auftakt zu dem Jubiläumsjahr, das die Nation diesem großen Herrscher widmet. Wir haben die Absicht, seine Persönlichkeit und sein Wirken von verschiedenen Gesichtspunkten aus in einer Anzahl von Aufsätzen zu beleuchten. Der erste dieser Artikel, den wir hier folgen lassen, befaßt sich mit dem Landes-natcr und dem Schöpfer der neuen Staatsverwaltung.
Budapest. 27. Februar r (G. v. 0.) Es gibt außer Ludwig Kossuth wohl keine Gestalt in der Geschichte des Ungartums, die so tief in der Volksseele verankert geblieben wäre, wie die des großen, in abgöttischer Höhe- lebenden Renaissance Königs, dessen strenges Regiment doch auch so viele und dauernde Gegensätze hervorrief. Sein Beiname, der ihn durch fünf Jahrhunderte bis zum heutigen Tage selbst dem Geringsten in diesem Lande, sei es in der kleinsten Bauernhütte. vertraut gemacht hat, bleibt der Gerechte", mit dessen Tod die Gerechtigkeit von dannen Ring. Was ist der tatsächliche Inhalt dieser für einen Herrscher seines Zeitalters und seines Schlages, der seine großzügige und ehrgeizige Herrschaftskonzeption stets hart und rücksichtslos zu verwirklichen trachtet, eigenartig anmutenden, legendenhaften Benennung? Sie ist. wahrscheinlich vor allem auf den Vergleich mit den nach ihm eingerissenen Verhältnissen zurückzuführen. da das schwache Königtum die brutale Machtentfaltung ungehemmten Oligarchcntums nicht hat verhindern können, von dem der zum „Familiaris" herabgeniedrigte verarmte Mitteladel ausgenützt, die Leibeigenen aber schonungslos verfolgt und ausgebeutet wurden. Sie hat aber auch ihren tatsächlichen Kern in dem Ordnungsstaat, den Matthias mit starker Hand zu schaffen wußte, und in dem ein jedes Element durchdacht seinen Platz, seine Pflichten halle, in dem das Recht institutionell Beschützt und gesprochen wurde, in der die Idee, des Obrigkeitsstaates die Vorherrschaft hatte, und daher der Schwächere eben auch im Interesse der königlichen Macht Schutz und Gerechtigkeit zu finden vermochte.
Diesen König mit der starken Hand und dem historischen Ausblick hat Graf Paul Teleki in seiner monumentalen Gedenkrede in der königlichen Burg vor den-Augen der Gegenwart beschworen: den Renaissancekönig, der die ungarische Nation für eine neue europäische Mission rüstete und der einem europäischen Gedanken ein dem Gharakter Ungarns angemessenes Gepräge gab. Di>s Werk Matthias', wie es der Ministerpräsident mit wissenschaftlicher Eindringlichkeit und staata-männischem Urteil aufriß, endete ohne Fortsetzung. Ungarn ist im Laufe der Türkenkriege zu einer blutenden Grenzmark Europas geworden, statt zum großen kontinentalen Gegenstück zu den ozeanischen Randkulturen zu werden, die sich in der sich rasch erweiternden Welt des Humanis mus frei entwickeln konnten. Erst heute können wir -jvieder auf jene Anfänge. die Matthias' Wille und Genie schuf, im Bewußtsein einer eigenen, u-h unerfüllten ungarischen Sendung
blicken. In diesem Lichte betrachtete ihn der Redner des Corvinus-Fest-mahls, in diesem Lichte sehen wir heute sein Leben und sein Wirken.
Die feste Grundlage zu der Wahl des dem Kindesaller kaum entwachsenen Matthias Hunyadi, des Sohnes des glorreichen Tiirkenbesiegers und Reichs-verwesers,. war, daß in seiner Person nach dem verhaßt gewordenen Regime fremder, wenn auch legitim erscheinender Könige, ein Sohn der Nation, ein Ungar den Thron des noch als mittelalterliche Großmacht geltenden Königreiches besteigen durfte. Sein eigenes staatsmännisches und Heerführergenie allein sicherte aber diesem Königtum Macht, Ansehen —" das mystische Charisma — und Dauerhaftigkeit mitten in den Stürmen seiner glorreichen, aber aufgewühlten Regierungszeit. Die Mittel hiezu waren seine zielbewußte und geschmeidige Diplomatie, das stehende Heer, eine bis zur Erschöpfung unnachgiebige, erstaunlich erfolgreiche Finanzpolitik, eine zentralistisch ausgebaute starke Administration und eine dem Slaalsziel angepaßte „moderne" Gerichtsbarkeit.