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WERNER GOLDSCHMIDT ZUM 70. GEBURTSTAG
Am 9. Februar 1980 vollendet Werner Goldschmidt sein 70. Lebensjahr. Er ist der Sohn des Berliner Strafrechtlers und Rechtsphilosophen James Goldschmidt, der in den zwanziger Jahren und anfangs der dreißiger Jahre in der damals glanzvollen Berliner Fakultät wegen seines Witzes und seiner außerordentlichen Lehrbegabung einer der beliebtesten akademischen Lehrer war1.
Die Vita von Werner Goldschmidt ist exemplarisch für das Schicksal eines jungen Gelehrten, dem damals alle Türen offenzustehen schienen. Nach Absolvierung der ersten juristischen Staatsprüfung und der Promotion über ein strafrechtliches Thema wirkte Goldschmidt noch einige Zeit als Fakultätsassistent in Kiel unter Husserl und Schoenborn und vollendete dort seine Habilitationsschrift über „Die Schuld im Straf- und Zivilrecht". Am 3. Juli 1933 verließ er Deutschland, um dem Nazismus zu entrinnen, und ging nach Zürich.
Seine Fachrichtung umfaßte schon damals vornehmlich die Rechtsphilosophie und das Internationale Privatrecht. Auf seiner ersten Reisestation in Zürich verfaßte er eine rechtsphilosophische Schrift (Der Linguismus und die Erkenntnistheorie der Verweisungen, 1936). Da diese größere Arbeit ihm indessen ein ständiges Wirken in Zürich nicht gestattete, zog Goldschmidt weiter nach Madrid. Hier wirkte er bis März 1949 - verheiratet mit einer Spanierin - wissenschaftlich und als Anwalt. Seine wissenschaftliche Arbeit war hier vor allem dem Internationalen Privatrecht gewidmet (La consecuencia jurídica de la norma del Derecho Internacional Privado, 1935; Sistema y filosofía del Derecho Internacional Privado, 1949).
Im Jahre 1948 erreichte ihn ein Ruf als Professor für Internationales Privatrecht an die argentinische Universität Tucumán, dem er im Frühjahr 1949 folgte. Seinen ursprünglichen Fächern blieb er als hochgeschätzter Forscher und akademischer Lehrer treu und lehrte sie an fast allen argentinischen Fakultäten. Vor allem faßte er in Buenos Aires Fuß, wo er noch heute die beiden Lehrstühle für IPR und für Rechtsphilosophie innehat und auch das Institut für IPR als ordentlicher Professor leitet.
1 Eine kleine Erinnerung: James Goldschmidt leitete im Berliner Audimax eine vollbesuchte Besprechung einer Klausur und rief den Studenten Mayer auf. Auf das tiefe Schweigen meinte James Goldschmidt: „Es muß doch im überfüllten Berliner Audimax einen Studenten namens Mayer geben."
40 RabelsZ 43 H. 4